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§ 3 - Wärmelieferverordnung (WärmeLV)
§ 3 Preisänderungsklauseln
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Preisänderungsklauseln in Wärmelieferverträgen sind nur wirksam, wenn sie den Anforderungen des § 24 Absatz 4 Satz 1 und 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.
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Zitierungen von § 3 WärmeLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 WärmeLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WärmeLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 WärmeLV Ermittlung der Kosten der Wärmelieferung
... nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 unter Anwendung einer nach Maßgabe von § 3 vereinbarten Preisänderungsklausel auf den letzten Abrechnungszeitraum indexiert ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10685/a181661.htm