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§ 3 - Wärmelieferverordnung (WärmeLV)
V. v. 07.06.2013
BGBl. I S. 1509
(
Nr. 28
)
Geltung ab 01.07.2013; FNA: 754-26
Energieversorgung
Drucksachen / Entwurf / Begründung
Abschnitt 2 Wärmeliefervertrag
§ 2
←
→
§ 4
§ 3 Preisänderungsklauseln
§ 3 wird in
1 Vorschrift zitiert
Preisänderungsklauseln in Wärmelieferverträgen sind nur wirksam, wenn sie den Anforderungen des §
24
Absatz 4 Satz 1 und 2 der
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.
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Zitierungen von
§ 3 WärmeLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 WärmeLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WärmeLV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 10 WärmeLV Ermittlung der Kosten der Wärmelieferung
... nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 unter Anwendung einer nach Maßgabe von §
3
vereinbarten Preisänderungsklausel auf den letzten Abrechnungszeitraum indexiert ...
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