Zitierungen von § 8 SeeBewachV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 SeeBewachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeBewachV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 SeeBewachV Betriebliche Organisation; Übertragung der Verordnungsermächtigung
... die eingesetzten Wachpersonen, mit denen die Einhaltung der Anforderungen nach den §§ 7 bis 10 sichergestellt wird, 4. die Sicherstellung der Rechtsberatung der ...
§ 7 SeeBewachV Anforderungen an die eingesetzten Personen
... Bewachungsaufgaben nur Personen einsetzen, die 1. zuverlässig sind (§ 8 ), 2. mindestens 18 Jahre alt sind, 3. persönlich geeignet sind (§ ...
§ 11 SeeBewachV Anforderungen an die Geschäftsleitung sowie an die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen
... Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen. (2) Die §§ 7 bis 10 gelten auch für den Verantwortlichen. (3) Zum Nachweis der ... Zum Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des § 7 Nummer 1 in Verbindung mit § 8 Absatz 1 bis 3 durch den Verantwortlichen sind dem Bundesamt für Wirtschaft und ...
§ 13 SeeBewachV Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
... sowie über Einarbeitung und Grundschulung der Wachpersonen gemäß den §§ 7 bis 10, 5. die Dienstanweisungen nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und ...
§ 16 SeeBewachV Ordnungswidrigkeiten
... sind, 7. entgegen § 7 eine Person einsetzt, 8. entgegen § 8 Absatz 4 sich eine dort genannte Unterlage nicht oder nicht rechtzeitig vorlegen lässt, ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung (SeeBewachDV)
V. v. 21.06.2013 BGBl. I S. 1623; zuletzt geändert durch Artikel 102 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 5 SeeBewachDV Personalüberprüfungsprozess
... ist im Abstand von höchstens zwölf Monaten gemäß den §§ 8 und 9 der Seeschiffbewachungsverordnung zu überprüfen. Die Prüfung ist zu ...


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