interne Verweise§ 16 SeeBewachV Ordnungswidrigkeiten ... Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens drei Jahre aufbewahrt, 12. entgegen § 14 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, 13. entgegen § 14 Absatz 2 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 14. entgegen § 14 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 11 Absatz 3 einen dort genannten Nachweis nicht, nicht ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt oder 15. entgegen § 14 Absatz 4 den Verlust oder Ersatz von Waffen oder Munition nicht oder nicht rechtzeitig ...
Zitat in folgenden NormenSeeschiffbewachungsdurchführungsverordnung (SeeBewachDV)
V. v. 21.06.2013 BGBl. I S. 1623; zuletzt geändert durch Artikel 102 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
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