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Zitierungen von § 18 AlkStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 AlkStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AlkStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 AlkStG Unregelmäßigkeiten während der Beförderung (vom 13.02.2023)
... während der Beförderung unter Steueraussetzung eintretender Fall, mit Ausnahme der in § 18 Absatz 3 geregelten Fälle, auf Grund dessen die Beförderung oder ein Teil der Beförderung ...
§ 19 AlkStG Steueranmeldung, Fälligkeit (vom 13.02.2023)
... Die Steuerschuldner nach § 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 erste Alternative und Nummer 4 haben über die Alkoholerzeugnisse, für die in einem Monat die Steuer entstanden ist, ... einer unrechtmäßigen Entnahme gleich. (2) Die Steuerschuldner nach § 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2, 3, 5 und 6 sowie Satz 3 haben unverzüglich eine Steueranmeldung abzugeben. Die Steuer ist sofort ... Die Steuer ist sofort fällig. (3) Der Steuerschuldner nach § 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 7 hat mit dem Antrag auf Genehmigung nach § 10 Absatz 4 oder § 11 Absatz 5 eine ...
§ 22 AlkStG Steuerentstehung, Steuerschuldner (vom 13.02.2023)
... andere Person, die an einem unrechtmäßigen Eingang beteiligt ist. § 18 Absatz 8 gilt entsprechend. (3) Für die Fälligkeit, den Zahlungsaufschub, ...
§ 26a AlkStG Steuerentstehung, Steuerschuldner (vom 13.02.2023)
... aber nicht im Steuergebiet zum Verkauf stehen. Für Satz 1 Nummer 2 gilt § 18 Absatz 3 entsprechend. (3) Steuerschuldner ist oder sind in den Fällen ... 1 Nummer 5: derjenige, der die Alkoholerzeugnisse in Besitz hält. § 18 Absatz 8 gilt entsprechend. (4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch ...
§ 28 AlkStG Verwender
... oder dieser nicht mehr zugeführt werden können, es sei denn, es liegt ein Fall des § 18 Absatz 3 vor. Kann der Verbleib der Alkoholerzeugnisse nicht festgestellt werden, so gelten sie ...
§ 29 AlkStG Steuerentlastung im Steuergebiet (vom 13.02.2023)
... werden, dass der Steuerschuldner innerhalb von vier Monaten ab der Entstehung der Steuer nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 nachweist, dass die Alkoholerzeugnisse in der Annahme befördert wurden, dass für diese ...
§ 37 AlkStG Besondere Ermächtigungen (vom 13.02.2023)
... der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 18 und 29 zu ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Alkoholsteuerverordnung (AlkStV)V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Sonstige
Siebte Verordnung zur Änderung von VerbrauchsteuerverordnungenV. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Zitat in folgenden Normen
Alkoholsteuerverordnung (AlkStV)
V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 11 AlkStV Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung (vom 13.02.2023)
... 1 und 2 gelten für die beabsichtigte Zerstörung von Alkoholerzeugnissen nach § 18 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes entsprechend. Die Anzeige der beabsichtigen Zerstörung ist in den ...
§ 13 AlkStV Fehlmengen im Steuerlager (vom 01.07.2021)
... zurückzuführen sind, gelten als unwiederbringlich verloren gegangen im Sinne des § 18 Absatz 3 des Gesetzes. (2) Bei der Verarbeitung, der Abfüllung und der Lagerung ...
§ 42 AlkStV Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung (vom 13.02.2023)
... unverzüglich anzuzeigen und nachzuweisen. (4) In den Fällen des § 18 Absatz 4 des Gesetzes gelten hinsichtlich der Nachweisführung die §§ 33 und 40 entsprechend. ... der Nachweisführung die §§ 33 und 40 entsprechend. Die Frist nach § 18 Absatz 4 Satz 4 des Gesetzes beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Feststellung der ...
Branntweinmonopolabschaffungsgesetz
G. v. 21.06.2013 BGBl. I S. 1650
Artikel 3 BranntwMonAG Inkrafttreten
... Absatz 4, § 15 Absatz 6 auch in Verbindung mit § 16 Absatz 4, § 17 Absatz 7, § 18 Absatz 8, § 19 Absatz 4, § 22 Absatz 5, § 23 Absatz 3, § 24 Absatz 5, § ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 5 8. VStÄndG Änderung des Alkoholsteuergesetzes
... der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 18 und 29 zu ...
Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 5 7. VStÄndG Änderung des Alkoholsteuergesetzes (vom 29.10.2022)
... in den steuerrechtlich freien Verkehr zur Folge hatte," eingefügt. 10. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ... Fälligkeit". b) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „ § 18 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 erste Alternative und Nummer 4" durch die Wörter „§ 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 erste ... 18 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 erste Alternative und Nummer 4" durch die Wörter „ § 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 erste Alternative und Nummer 4" ersetzt. c) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ ... und Nummer 4" ersetzt. c) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „ § 18 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2, 3, 5 und 6 sowie Satz 3" durch die Wörter „§ 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 zweite ... Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2, 3, 5 und 6 sowie Satz 3" durch die Wörter „ § 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2, 3, 5 und 6 sowie Satz 3" ersetzt. d) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ ... und 6 sowie Satz 3" ersetzt. d) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „ § 18 Absatz 6 Nummer 7" durch die Wörter „§ 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 7" ersetzt und ... 1 werden die Wörter „§ 18 Absatz 6 Nummer 7" durch die Wörter „ § 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 7" ersetzt und werden nach der Angabe „§ 10 Absatz 4" die Wörter ... unrechtmäßigen Eingang" ersetzt. cc) In Satz 2 wird die Angabe „ § 18 Absatz 7" durch die Angabe „§ 18 Absatz 8" ersetzt. c) Absatz 3 ... cc) In Satz 2 wird die Angabe „§ 18 Absatz 7" durch die Angabe „ § 18 Absatz 8" ersetzt. c) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... befinden, aber nicht im Steuergebiet zum Verkauf stehen. Für Satz 1 Nummer 2 gilt § 18 Absatz 3 entsprechend. (3) Steuerschuldner ist oder sind in den Fällen 1. des ... des Absatzes 1 Nummer 5: derjenige, der die Alkoholerzeugnisse in Besitz hält. § 18 Absatz 8 gilt entsprechend. (4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch ... werden, dass der Steuerschuldner innerhalb von vier Monaten ab der Entstehung der Steuer nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 nachweist, dass die Alkoholerzeugnisse in der Annahme befördert wurden, dass für diese ...
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