Eingangsformel - Fünfte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung (5. WinterbeschVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1681 (Nr. 31); Geltung ab 01.07.2013
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Eingangsformel



Auf Grund des § 109 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 4 und auf Grund des § 357 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -, von denen § 109 Absatz 3 und 4 durch Artikel 2 Nummer 18 neu gefasst und § 357 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 2 Nummer 72 Buchstabe a des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:



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