Tools:
Update via:
Änderung Verordnung DmMV vom 18.12.2015
Ähnliche Seiten: Änderungshistorie der DmMVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
Verordnung DmMV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 18.12.2015 geltenden Fassung | Verordnung DmMV n.F. (neue Fassung) in der am 18.12.2015 geltenden Fassung durch Artikel 4 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2210 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) Verordnung | |
(Text alte Fassung) Die nicht geringe Menge der Stoffe im Sinne des § 6a Absatz 2a Satz 1 des Arzneimittelgesetzes ist die in der Anlage bestimmte Menge. Die nicht geringe Menge wird für die freie Verbindung des betreffenden Stoffes angegeben. | (Text neue Fassung) Die nicht geringe Menge der Stoffe im Sinne des § 2 Absatz 3 des Anti-Doping-Gesetzes ist die in der Anlage bestimmte Menge. Die nicht geringe Menge wird für die freie Verbindung des betreffenden Stoffes angegeben. |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10722/al52180-0.htm