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Zitierungen von § 20 EUAHiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 EUAHiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EUAHiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2531
Artikel 4 FKAustGEG Änderung des EU-Amtshilfegesetzes
... erforderlich." c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4. 2. Dem § 20 wird folgender Satz angefügt: „Die automatische Übermittlung von ...
Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2875
Artikel 4 GÜStGMG Änderung des EU-Amtshilfegesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 20 wie folgt gefasst: „§ 20 Statistiken und Bewertungen". 2. ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 20 wie folgt gefasst: „ § 20 Statistiken und Bewertungen". 2. § 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ... und § 21a Absatz 5 des Finanzverwaltungsgesetzes entsprechende Anwendung." 5. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Statistiken und Bewertungen (1) ... entsprechende Anwendung." 5. § 20 wird wie folgt gefasst: „ § 20 Statistiken und Bewertungen (1) Die zuständige Behörde übermittelt ...
Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 4 AmtsHRLÄndUG Änderung des EU-Amtshilfegesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 20 durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 20 Statistiken zum automatischen ... wird die Angabe zu § 20 durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 20 Statistiken zum automatischen Informationsaustausch § 21 ... Landesfinanzbehörde bleiben hiervon unberührt." 7. § 20 wird durch die folgenden §§ 20 und 21 ersetzt: „§ 20 Statistiken ... hiervon unberührt." 7. § 20 wird durch die folgenden §§ 20 und 21 ersetzt: „§ 20 Statistiken zum automatischen ... 7. § 20 wird durch die folgenden §§ 20 und 21 ersetzt: „§ 20 Statistiken zum automatischen Informationsaustausch Das zentrale Verbindungsbüro ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
Artikel 2 PStTGEG Änderung des EU-Amtshilfegesetzes
... S. 2) in ihrer jeweils geltenden Fassung, bleiben unberührt." 11. In § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Buchstaben a bis c durch die folgenden Buchstaben a bis d ersetzt: ...
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