(1) Dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel
22 des
Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Finanzvermögen-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.