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Artikel 1 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (FKAGEG k.a.Abk.)
Artikel 1 Gesetz zur zusätzlichen Aufsicht über beaufsichtigte Unternehmen eines Finanzkonglomerats
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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 FKAGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FKAGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel FKAGEG *)
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- *) Die Artikel 1 , 3 und 4 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen ...
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