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Artikel 2 - Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen (OrdenErl k.a.Abk.)
E. v. 04.07.1958 BGBl. I S. 422; zuletzt geändert durch Artikel 1 E. v. 29.08.2011 BGBl. I S. 1832
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 1134-4 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 1134-4 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
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Artikel 2
Auf Grund von § 3 Abs. 1 des Ordensgesetzes genehmige ich die Stiftung und Verleihung der folgenden Ehrenzeichen:
- 1.
- Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in zwei Klassen,
- 2.
- Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in drei Stufen,
- 3.
- Medaille für Rettung aus Seenot am Bande der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger in drei Stufen,
- 4.
- Ehrenzeichen der Bundesverkehrswacht in zwei Klassen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes E. v. 29. August 2011 BGBl. I S. 1832 m.W.v. 22. September 2011
Frühere Fassungen von Artikel 2 Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 22.09.2011 | Artikel 1 Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes vom 29.08.2011 BGBl. I S. 1832 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 2 Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 OrdenErl verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
OrdenErl selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes
E. v. 29.08.2011 BGBl. I S. 1832
Artikel 1 FwEKÄndErl
... 2 Nummer 2 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und ...
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