Artikel 5 - Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen (OrdenErl k.a.Abk.)

E. v. 04.07.1958 BGBl. I S. 422; zuletzt geändert durch Artikel 1 E. v. 29.08.2011 BGBl. I S. 1832
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 1134-4 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
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Artikel 5



Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und die Beschreibungen der nach den Artikeln 1 und 2 genehmigten Orden und Ehrenzeichen und der nach Artikel 4 als Ehrenzeichen anerkannten Auszeichnung werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.



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