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Zitierungen von § 6 NetzResV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 NetzResV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NetzResV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 NetzResV Anwendungsbereich, Vorrang der Netzreserve, Umgang mit bestehenden Verträgen (vom 30.07.2016)
... über die Nutzung bestimmter Anlagen gemäß den Bestimmungen der §§ 2 bis 9 (vertragliches Schuldverhältnis). Der Einsatz der Anlagen der Netzreserve ...
§ 9 NetzResV Verfahren bei geplanter vorläufiger Stilllegung, Art des Einsatzes, Vergütung (vom 29.12.2023)
... 13a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Erzeugungsauslagen bestimmen sich nach § 6 Absatz 3 Nummer 1 ; 2. die Erstattung der Betriebsbereitschaftsauslagen nach § 13c Absatz 1 Satz 1 ...
§ 10 NetzResV Verfahren bei geplanter endgültiger Stilllegung von Anlagen, Art des Einsatzes, Vergütung (vom 30.07.2016)
... die Anerkennung der hierdurch verursachten Kosten der Betreiber von Übertragungsnetzen § 6 und im Hinblick auf die Art des Einsatzes der Netzreserve § 7 entsprechend ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 8 EnWRAnpG 2024 Änderung der Netzreserveverordnung
... Mai 2019 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 6 Absatz 2 Satz 2 werden nach den Wörtern „der hierfür geltenden Vorgaben" die Wörter ...
Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Artikel 2 StromPBGEG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... der Vergütungsregelungen in den Reserven nach § 13c dieses Gesetzes sowie § 6 der Netzreserveverordnung , 7. zur Verwendung von Strommarkterlösen, soweit diese durch die Vermarktung ...
Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 6 StroMaG Änderung der Reservekraftwerksverordnung
... durch die Wörter „§ 13b Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 7. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Erstattung von Kosten bestehender Anlagen ... 1 Satz 1" ersetzt. 7. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Erstattung von Kosten bestehender Anlagen (1) Die Kosten, die durch die Nutzung der ... durch die Angabe „§ 13a Absatz 1" und werden die Wörter „§ 6 Absatz 2 Nummer 1" durch die Wörter „§ 6 Absatz 3 Nummer 1" ersetzt. ... werden die Wörter „§ 6 Absatz 2 Nummer 1" durch die Wörter „§ 6 Absatz 3 Nummer 1" ersetzt. bbb) Nummer 2 wird durch die folgenden Nummern 2 ... die Anerkennung der hierdurch verursachten Kosten der Betreiber von Übertragungsnetzen § 6 und im Hinblick auf die Art des Einsatzes der Netzreserve § 7 entsprechend ...
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