Anlage 3 (zu § 2 Absatz 1) Muster eines Sachkundenachweises *)
---
- *)
- In Anlage 3 wird in dem Muster eines Sachkundenachweises die Angabe „Speicherchip" durch die Angabe „Speicherchip, verschlüsselte Buchstaben-Zahlen-Kombination oder elektronisch lesbare grafische Darstellung" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
V. v. 06.01.2014 BGBl. I S. 26
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10751/a182385.htm