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Anlage 5
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Anlage 5 - Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV
k.a.Abk.
)
Artikel 1 V. v. 27.06.2013
BGBl. I S. 1953
(
Nr. 34
); zuletzt geändert durch
Artikel 376
V. v. 31.08.2015
BGBl. I S. 1474
Geltung ab 06.07.2013; FNA: 7823-7-3
Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
3 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 10 Vorschriften zitiert
Anlage 4
←
Anlage 5 (zu §
8
) Nachweis über die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme zur Sachkunde im Pflanzenschutz
Anlage 5 wird in
1 Vorschrift zitiert
Anlage 4
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Zitierungen von
Anlage 5 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 PflSchSachkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflSchSachkV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 8 PflSchSachkV Nachweis einer Fort- oder Weiterbildung
... Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme eine Bescheinigung nach dem in Anlage
5
aufgeführten Muster aus. Diese Bescheinigung dient als Nachweis im Sinne des § 9 Absatz ...
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