Zitierungen von § 3 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PflSchSachkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchSachkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PflSchSachkV Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten
...  1. eines Zeugnisses über eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung nach § 3 über die in Anlage 1 Teil A und B festgelegten Inhalte, 2. eines Zeugnisses ... 1. eines Zeugnisses über eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung nach § 3 über die in Anlage 1 Teil A und C festgelegten Inhalte, 2. eines Zeugnisses ...
§ 4 PflSchSachkV Durchführung der Prüfungen
...  (6) Die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen nach § 3 Absatz 3 und 4 oder § 3 Absatz 3 und 5 sind in der Niederschrift des Prüfungsausschusses ... Die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen nach § 3 Absatz 3 und 4 oder § 3 Absatz 3 und 5 sind in der Niederschrift des Prüfungsausschusses auszuweisen und gesondert zu ... Notenskala anzuwenden. (7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jede der nach § 3 Absatz 3 bis 5 zu erbringenden Prüfungsleistungen mit mindestens ausreichend bewertet worden ...
§ 5 PflSchSachkV Entzug und Wiedererlangung der Sachkunde
... stellt sie einen neuen Sachkundenachweis aus, wenn der Antragsteller eine Prüfung nach § 3 bestanden hat und davon auszugehen ist, dass der Antragsteller künftig die erforderliche ... § 23 Absatz 5 des Pflanzenschutzgesetzes festgelegten Sperrfrist die Prüfung nach § 3  ...
Anlage 1 PflSchSachkV (zu § 1 Absatz 1 und 2, § 3 Absatz 3 und § 6 Absatz 2) Erforderliche fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten


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