Tools:
Update via:
Artikel 4 - Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes (BeamtRuStG k.a.Abk.)
Artikel 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
---
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. Juli 2013.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10755/a182428.htm