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Zitierungen von § 53 KAGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KAGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 KAGB Informationsaustausch mit der Deutschen Bundesbank (vom 02.08.2021)
... 35, 38 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2, 3. § 49 Absatz 1 und 4 Satz 1, § 53 Absatz 2 und, soweit es sich um eine Änderung der in § 53 Absatz 2 genannten Angaben handelt, ... 49 Absatz 1 und 4 Satz 1, § 53 Absatz 2 und, soweit es sich um eine Änderung der in § 53 Absatz 2 genannten Angaben handelt, § 53 Absatz 5, 4. § 68 Absatz 7 Satz 4, ... 2 und, soweit es sich um eine Änderung der in § 53 Absatz 2 genannten Angaben handelt, § 53 Absatz 5 , 4. § 68 Absatz 7 Satz 4, 5. § 98 Absatz 2 Satz 3 auch in ...
§ 38 KAGB Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfungsbericht und Abschlussprüfer der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2023)
... nachgekommen ist und die Anzeigepflichten nach den §§ 34, 35, 49 und 53 , die Anforderungen nach den §§ 25 bis 28, 29, 30, 36 und 37 sowie die Anforderungen ...
§ 57 KAGB Zulässigkeit der Verwaltung von inländischen Spezial-AIF und EU-AIF sowie des Vertriebs von AIF gemäß den §§ 325, 326, 333 oder 334 durch ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften (vom 02.08.2021)
... einzuhalten wie AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, die Spezial-AIF verwalten, mit Ausnahme der §§ 53 , 54, 321, 323, 331 und 331a. Soweit die Einhaltung einer der in Satz 1 genannten ...
§ 340 KAGB Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2023)
... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht, 17. entgegen § 53 Absatz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2, eine dort genannte Angabe nicht, nicht richtig, nicht ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht, 18. entgegen § 53 Absatz 4 Satz 2 mit der Verwaltung von EU-AIF beginnt, 19. entgegen § 53 Absatz 5 eine Anzeige ... entgegen § 53 Absatz 4 Satz 2 mit der Verwaltung von EU-AIF beginnt, 19. entgegen § 53 Absatz 5 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise ...
§ 353 KAGB Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF (vom 01.08.2022)
... für die Verwaltung dieser geschlossenen inländischen AIF nur die §§ 1 bis 43, 53 bis 67, 80 bis 90, 158 Satz 1 in Verbindung mit § 135 Absatz 6 und 8, § 158 Satz 2, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 1 FoStoG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... nachgekommen ist und die Anzeigepflichten nach den §§ 34, 35, 49 und 53 , die Anforderungen nach den §§ 25 bis 28, 29, 30, 36 und 37 sowie die Anforderungen ... und die Angabe „und 313" durch die Angabe „bis 313a" ersetzt. 22. § 53 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 Satz 1 wird das Wort ...
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 2 FiMaAnpG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... „293, 294 Absatz 1, die §§ 301 bis 306, 312 und 313" ersetzt. 17. § 53 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 348
Artikel 1 RL2014/91/EU-UG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht, 17. entgegen § 53 Absatz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2, eine dort genannte Angabe nicht, nicht richtig, nicht ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht, 18. entgegen § 53 Absatz 4 Satz 2 mit der Verwaltung von EU-AIF beginnt, 19. entgegen § 53 Absatz 5 eine Anzeige ... § 53 Absatz 4 Satz 2 mit der Verwaltung von EU-AIF beginnt, 19. entgegen § 53 Absatz 5 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise ...
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 29 ZuFinG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... wenn die Übersetzung bei der Bundesanstalt eingegangen ist." 3. In § 53 Absatz 5 Satz 2 wird das Wort „schriftlich" gestrichen. 4. § 221 wird wie folgt ...
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