Zitierungen von § 102 KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 102 KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52 KAGB Besonderheiten für die Verwaltung inländischer OGAW durch EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften (vom 02.08.2021)
... verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach § 51 Absatz 4 die §§ 68 bis 79, 91 bis 123, 162 bis 213, 294 Absatz 1, §§ 297, 306, 312 bis 313a *) entsprechend ...
§ 54 KAGB Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften im Inland (vom 02.08.2021)
... Spezial-AIF verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach Absatz 4 die §§ 80 bis 161 und 273 bis 292c entsprechend anzuwenden. (6) Die §§ 24c, 25h und 25j ...
§ 66 KAGB Inländische Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist (vom 02.08.2021)
... Spezial-AIF verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach Absatz 4 die §§ 80 bis 161 und 273 bis 292c entsprechend ...
§ 104 KAGB Zwischenbericht
... einen Abschlussprüfer zu prüfen. Auf die Prüfung nach Satz 1 ist § 102 entsprechend ...
§ 105 KAGB Auflösungs- und Abwicklungsbericht
... einen Abschlussprüfer zu prüfen. Auf die Prüfung nach Satz 1 ist § 102 entsprechend ...
§ 106 KAGB Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2023)
... des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen über den Gegenstand der Prüfung nach § 102 Satz 5 und über weitere Inhalte, Umfang und Darstellung der Berichte nach den §§ 101, 103, ...
§ 139 KAGB Rechtsform (vom 02.08.2021)
... dürfen auch als Sondervermögen aufgelegt werden; die §§ 92 bis 97, 99 bis 107 und 144 Satz 4, 5 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b gelten ...
§ 340 KAGB Bußgeldvorschriften (vom 30.12.2024)
... 1 Satz 2 in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 oder 3 des Kreditwesengesetzes, entgegen § 102 Satz 6 , § 107 Absatz 3 Satz 1 oder § 121 Absatz 3 Satz 4, auch in Verbindung mit § 148 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Derivateverordnung (DerivateV)
V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2463; zuletzt geändert durch Artikel 18 Abs. 1 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
§ 4 DerivateV Interessenkonflikte
... zu dokumentieren. (2) Der Prüfungsbericht gemäß den §§ 102 , 121 Absatz 3 und § 136 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuches hat Angaben darüber zu ...
§ 6 DerivateV Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten (vom 01.04.2023)
... 2 des Kapitalanlagegesetzbuches angewendete Verfahren im Prüfungsbericht gemäß den §§ 102 , 121 Absatz 3 und § 136 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuches aufzuführen. ...
§ 9 DerivateV Zugehöriges Vergleichsvermögen (vom 01.04.2023)
... und Entwicklung transparent sein. Der Prüfungsbericht gemäß den §§ 102 , 121 Absatz 3 und § 136 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuches hat Angaben darüber zu ...
§ 10 DerivateV Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
...  (3) Der Prüfungsbericht gemäß den §§ 102 , 121 Absatz 3 und § 136 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuches hat Angaben darüber zu ...
§ 31 DerivateV Dokumentation, Überprüfung
...  (2) Der Prüfungsbericht gemäß den §§ 102 , 121 Absatz 3 und § 136 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuches hat Angaben darüber zu ...
§ 34 DerivateV Organisation
... zu dokumentieren. Der Prüfungsbericht gemäß den §§ 102 , 121 Absatz 3 und § 136 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuches hat Angaben darüber zu ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 1 FoStoG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... dürfen auch als Sondervermögen aufgelegt werden; die §§ 92 bis 97, 99 bis 107 und 144 Satz 4, 5 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b gelten ...

Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2570
Artikel 2 AnlSchStG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... 1 Satz 2 in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 oder 3 des Kreditwesengesetzes, entgegen § 102 Satz 6 , § 107 Absatz 3 Satz 1 oder § 121 Absatz 3 Satz 4, auch in Verbindung mit § 148 ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 12 KrZwMGEG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 102 wie folgt gefasst: „§ 102 Prüfung". 2. § 38 wird ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 102 wie folgt gefasst: „ § 102 Prüfung". 2. § 38 wird wie folgt geändert: a) In Absatz ... am Ende durch einen Punkt ersetzt. b) Nummer 7 wird aufgehoben. 10. § 102 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 102 Prüfung". b) Satz 5 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:  ... „Bestimmungen" die Wörter „über den Gegenstand der Prüfung nach § 102 Satz 5 und" eingefügt. 12. § 121 wird wie folgt geändert: a) ...


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