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Zitierungen von § 314 KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 314 KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KAGB Zuständige Behörde; Aufsicht; Anordnungsbefugnis; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2022)
... Die Bundesanstalt überwacht ferner 1. die Einhaltung der §§ 293 bis 311, 314 bis 321, 323 und 330a sowie der sonstigen beim Vertrieb zu beachtenden Vorschriften des deutschen ...
§ 7 KAGB Sofortige Vollziehbarkeit (vom 19.12.2014)
... § 68 Absatz 7, § 113 Absatz 2 und 3, § 311 Absatz 1 und 3 Satz 1 Nummer 1, § 314 Absatz 1 und 2, § 329 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe c und § 330 Absatz 2 Satz 3 ... den §§ 5, 11 Absatz 4 oder 6, § 311 Absatz 1 und 3 Satz 1 Nummer 1, § 314 , § 316 Absatz 3 Satz 2 auch in Verbindung mit § 320 Absatz 2 oder § 330 Absatz 4, ...
§ 295 KAGB Auf den Vertrieb und den Erwerb von AIF anwendbare Vorschriften (vom 02.08.2021)
... im Inland weiterhin vertreiben. Die Befugnis der Bundesanstalt, nach § 11 oder nach § 314 erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, bleibt unberührt. (3) Der ...
§ 340 KAGB Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2023)
... § 42, e) § 311 Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder f) § 314 Absatz 1 oder Absatz 2 zuwiderhandelt, 1a. einer vollziehbaren Anordnung nach § 5 Absatz 8a ...
§ 341a KAGB Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und unanfechtbar gewordenen Bußgeldentscheidungen (vom 01.01.2019)
... Bundesanstalt macht Vertriebsuntersagungen nach § 5 Absatz 6, den §§ 11, 311 oder § 314 im Bundesanzeiger bekannt, falls ein Vertrieb bereits stattgefunden hat. Entstehen der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 30.12.2023)
...  15.1.9.1 Untersagung des Vertriebs - nach § 314 Absatz 1 KAGB , sofern § 11 KAGB nicht anzuwenden ist; - von Anteilen oder Aktien an ... oder Aktien an Teilinvestmentvermögen bei AIF mit Teil- investmentvermögen nach § 314 Absatz 2 KAGB ; - von Anteilen oder Aktien an inländischen Publikums-AIF im Inland nach § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2017 BGBl. I S. 3960
Artikel 1 18. FinDAGKostVÄndV
...  4.1.7.2.1 Untersagung des Vertriebs - nach § 314 Absatz 1 KAGB, sofern § 11 KAGB nicht anzuwenden ist; - von Anteilen oder Aktien an ... oder Aktien an Teilinvestmentvermögen bei AIF mit Teilinvestmentvermögen nach § 314 Absatz 2 KAGB; - von Anteilen oder Aktien an inländischen Publikums-AIF im In- land nach ...

Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 1 FoStoG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... jedweder Änderung an den in § 312 Absatz 1 genannten Unterlagen." 101. § 314 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 4 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 17 FoStoG Änderungen von Verordnungen
... Euro „4.1.7.2.1 Untersagung des Vertriebs - nach § 314 Absatz 1 KAGB , sofern § 11 KAGB nicht anzuwenden ist; - von Anteilen oder Aktien an ... oder Aktien an Teilinvestmentvermögen bei AIF mit Teilinvestmentvermögen nach § 314 Absatz 2 KAGB ; - von Anteilen oder Aktien an inländischen Publikums-AIF im Inland nach § ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 348
Artikel 1 RL2014/91/EU-UG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Vertrieb nach Satz 3 zulässig ist. Die Befugnis der Bundesanstalt, nach § 11 oder nach § 314 erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, bleibt unberührt." b) Dem Absatz ... 4 freizustellen. § 297 Absatz 7 sowie § 305 gelten entsprechend." 75. In § 314 Absatz 1 Nummer 5 werden die Wörter „in Verbindung mit § 297 Absatz 4" durch die Angabe ... 42, e) § 311 Absatz 1 oder Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder f) § 314 Absatz 1 oder Absatz 2 zuwiderhandelt, 2. entgegen § 14 Satz 1 in Verbindung mit § ... Bundesanstalt macht Vertriebsuntersagungen nach § 5 Absatz 6, den §§ 11, 311 oder § 314 im Bundesanzeiger bekannt, falls ein Vertrieb bereits stattgefunden hat. Entstehen der ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2499
Artikel 1 12. FinDAGKostVÄndV
... von AIF   4.1.10.2.1 Untersagung des Vertriebs nach § 314 KAGB   4.1.10.2.1.1 nach § 314 Absatz 1 KAGB (sofern § ... des Vertriebs nach § 314 KAGB   4.1.10.2.1.1 nach § 314 Absatz 1 KAGB (sofern § 11 KAGB nicht anzuwenden ist); bei Umbrella-Konstruktionen je ... oder Aktien an Teilinvestmentvermögen bei AIF mit Teil- investmentvermögen nach § 314 Absatz 2 KAGB 1.000 bis 15.000 4.1.10.2.2 Prüfung der geänderten ...