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Zitierungen von § 331 KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 331 KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7b KAGB Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung (vom 15.12.2023)
... 3, § 330 Absatz 2 und 4 in Verbindung mit § 316 Absatz 2 und 3, § 330a Absatz 2, § 331 Absatz 1 und 7 Satz 1 , § 331a Absatz 3, § 337 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Artikel 15 der Verordnung ...
§ 12 KAGB Meldungen der Bundesanstalt an die Europäische Kommission, an die europäischen Aufsichtsbehörden und an die das Unternehmensregister führende Stelle (vom 01.08.2022)
... der Zeitpunkt, ab dem die Passregelung nach den §§ 57, 58, 65, 66, 322, 324 bis 328 und 331 bis 334 angewendet wurde. (4) Die Bundesanstalt meldet der Europäischen ...
§ 57 KAGB Zulässigkeit der Verwaltung von inländischen Spezial-AIF und EU-AIF sowie des Vertriebs von AIF gemäß den §§ 325, 326, 333 oder 334 durch ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften (vom 02.08.2021)
... die Spezial-AIF verwalten, mit Ausnahme der §§ 53, 54, 321, 323, 331 und 331a. Soweit die Einhaltung einer der in Satz 1 genannten Bestimmungen dieses ...
§ 295 KAGB Auf den Vertrieb und den Erwerb von AIF anwendbare Vorschriften (vom 02.08.2021)
... des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu vertreiben, gelten den §§ 331 , 331a und ab dem Zeitpunkt, auf den in Absatz 2 Nummer 1 verwiesen wird, § 332. Die ...
§ 331 KAGB Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim Vertrieb von EU-AIF oder inländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 01.04.2023)
... Anlagestrategie bei. Die Vorkehrungen nach § 321 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 und § 331 Absatz 1 Satz 3 sind von der Bundesanstalt nicht zu überprüfen. (5) Die ...
§ 331a KAGB Widerruf des Vertriebs von EU-AIF oder inländischen AIF in anderen Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 02.08.2021)
... EU-AIF oder inländischen AIF in einem Staat, für den eine Anzeige gemäß § 331 erfolgt ist, widerrufen, sofern alle nachstehend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt ...
§ 332 KAGB Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 02.08.2021)
... 2 Satz 2 geforderten Angaben und Unterlagen in jeweils geltender Fassung enthalten. (3) § 331 Absatz 2 bis 9 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, 1. dass die Bundesanstalt im Rahmen ... mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, 1. dass die Bundesanstalt im Rahmen von § 331 Absatz 5 zusätzlich der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde mitteilt, dass ... beginnen kann, 2. dass die Bundesanstalt bei einer zulässigen Änderung nach § 331 Absatz 9 zusätzlich unverzüglich die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ...
§ 333 KAGB Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 02.08.2021)
... Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache anzuzeigen. Das Anzeigeschreiben muss die in § 331 Absatz 1 Satz 2 geforderten Angaben und Unterlagen in jeweils geltender Fassung enthalten, wobei es statt ... „ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaft" heißen muss. (2) § 331 Absatz 2 bis 9 ist mit den Maßgaben entsprechend anzuwenden, dass 1. es statt ... AIF-Verwaltungsgesellschaft" heißen muss, 2. die Bundesanstalt im Rahmen von § 331 Absatz 5 zusätzlich der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde mitteilt, dass ... beginnen kann, und 3. die Bundesanstalt bei einer zulässigen Änderung nach § 331 Absatz 9 zusätzlich unverzüglich die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ...
§ 334 KAGB Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim Vertrieb von ausländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 02.08.2021)
... Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache anzuzeigen. Das Anzeigeschreiben muss die in § 331 Absatz 2 Satz 1 geforderten Angaben und Unterlagen in jeweils geltender Fassung enthalten, wobei es statt ... „ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaft" heißen muss. (3) § 331 Absatz 2 bis 5 Satz 1 und 2, Absatz 6 und 9 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass 1. es statt ... AIF-Verwaltungsgesellschaft" heißen muss, 2. im Rahmen von § 331 Absatz 5 die Bundesanstalt zusätzlich der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ... beginnen kann, und 3. die Bundesanstalt bei einer zulässigen Änderung nach § 331 Absatz 9 zusätzlich unverzüglich die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ...
§ 335 KAGB Bescheinigung der Bundesanstalt
... Unbeschadet der Anzeigen nach den §§ 331 bis 334 stellt die Bundesanstalt auf Antrag der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft eine ...
§ 345 KAGB Übergangsvorschriften für offene AIF und AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten, die bereits nach dem Investmentgesetz reguliert waren (vom 22.12.2018)
... Europäischen Wirtschaftsraum zum Vertrieb eines ab dem 22. Juli 2013 der Anzeigepflicht nach § 331 unterfallenden AIF an professionelle Anleger berechtigt sind, dürfen diesen nach dem 21. Juli ... dem 21. Juli 2014 dort nicht mehr vertreiben, es sei denn, sie haben ein neues Vertriebsrecht nach § 331 Absatz 5 Satz 2 erhalten. Abweichende Fristen in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in ... an professionelle Anleger zugelassen war, bleiben unberührt. Die Fristen nach § 331 Absatz 3 und 4 beginnen zu laufen, sobald die Bundesanstalt der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Erlaubnis ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung zum elektronischen Anzeigeverfahren für inländische Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (EAKAV)
V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2477
Sonstige
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 11.07.2013 BGBl. I S. 2231
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 30.12.2023)
... 2 der Richtlinie 2011/61/EU erfüllt, nach § 330a Absatz 2 KAGB; - nach § 331 Absatz 1 KAGB ; bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen gesondert 1.641  ... einer separaten Bescheinigung nach § 335 KAGB in den Fällen der §§ 331 bis 334 KAGB; bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen gesondert ...

Verordnung zum elektronischen Anzeigeverfahren für inländische Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (EAKAV)
V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2477
§ 1 EAKAV Anwendungsbereich
... oder durch eine von ihnen entsprechend bevollmächtigte Person, 2. § 331 Absatz 1 und 3 des Kapitalanlagegesetzbuches durch AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, die ...
§ 2 EAKAV Einzelanzeigen und Möglichkeit der Zusammenfassung von Anzeigen; Vollmacht
... Die Anzeigen nach § 312 Absatz 1 und § 331 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sind für jedes Investmentvermögen einzeln ...
§ 5 EAKAV Bezeichnung der zu übermittelnden Dateien
... BaFin-ID + „_beliebiger Dateiname.zip". (2) Für die Anzeige nach § 331 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sind die in der inneren ZIP-Datei verpackten Dateien wie ...
§ 6 EAKAV Ergänzungsanzeigen
... die Bundesanstalt fehlende Angaben oder Unterlagen nach § 312 Absatz 4 Satz 2 oder § 331 Absatz 3 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches angefordert, hat der Anzeigepflichtige eine ...

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 13.12.2002 BGBl. 2003 I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21
§ 1 BaFinBefugV (vom 15.12.2023)
... § 197 Absatz 3 Satz 1, des § 204 Absatz 3 Satz 1, des § 312 Absatz 8 Satz 1 und des § 331 Absatz 2 Satz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs sowie Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 38 Absatz 5 Satz 1, des § 45a Absatz 6 ...

AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Artikel 28 AIFM-UmsG Inkrafttreten
... 8, § 185 Absatz 3, § 197 Absatz 3, § 204 Absatz 3, § 312 Absatz 8, § 331 Absatz 2 Satz 2 und 3, § 340 Absatz 7, § 342 Absatz 5 und 6 sowie Artikel 2 treten am ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
Artikel 12 VSBGEG Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
... 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird nach den Wörtern „und des § 331 Absatz 2 Satz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs" das Komma durch das Wort „sowie" ...

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2017 BGBl. I S. 3960
Artikel 1 18. FinDAGKostVÄndV
... Aktien an EU-AIF oder ausländischen AIF nach § 320 Absatz 4 KAGB oder - nach § 331 Absatz 7 in Verbindung mit § 321 Absatz 4 KAGB; der Aufnahme des Vertriebs nach - § ... 2 der Richtlinie 2011/61/EU erfüllt, nach § 330a Absatz 2 KAGB; - nach § 331 Absatz 1 KAGB; bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen gesondert 1.545 ... einer separaten Bescheinigung nach § 335 KAGB in den Fällen der §§ 331 bis 334 KAGB; bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen gesondert ...

Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 1 FoStoG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum". o) Nach der Angabe zu § 331 wird die folgende Angabe eingefügt: „§ 331a Widerruf des Vertriebs ... festgestellt werden." 85. In § 295 Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „ § 331 " durch die Angabe „den §§ 331, 331a" ersetzt. 86. Nach § ... In § 295 Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 331" durch die Angabe „den §§ 331 , 331a" ersetzt. 86. Nach § 295 werden die folgenden §§ 295a und ... 322 Absatz 5 Satz 1 wird jeweils das Wort „schriftlich" gestrichen. 108. § 331 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach Satz 3 folgender Satz ... der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft von diesen Änderungen." 109. Nach § 331 wird folgender § 331a eingefügt: „§ 331a Widerruf des Vertriebs ... EU-AIF oder inländischen AIF in einem Staat, für den eine Anzeige gemäß § 331 erfolgt ist, widerrufen, sofern alle nachstehend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt ...
Artikel 2 FoStoG Weitere Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... gefasst: „§ 312 Anzeigepflicht". c) In der Angabe zu § 331 werden das Semikolon und das Wort „Verordnungsermächtigung" gestrichen.  ... 3, § 330 Absatz 2 und 4 in Verbindung mit § 316 Absatz 2 und 3, § 330a Absatz 2, § 331 Absatz 1 und 7 Satz 1 , § 331a Absatz 3, § 337 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Artikel 15 der Verordnung ... gestrichen. b) Die Absätze 7 und 8 werden aufgehoben. 7. § 331 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden das Semikolon und das ...
Artikel 17 FoStoG Änderungen von Verordnungen
... Aktien an EU-AIF oder ausländischen AIF nach § 320 Absatz 4 KAGB oder - nach § 331 Absatz 8 KAGB ; der Aufnahme des Vertriebs nach - § 316 Absatz 3 KAGB; - nach § 320 ...

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 2 FiMaAnpG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Wörter „in anderen Vertragsstaaten" ersetzt. c) In den Angaben zu den §§ 331 , 332, 333 und 334 werden jeweils die Wörter „in Vertragsstaaten" durch die ... durch die Wörter „in anderen Vertragsstaaten" ersetzt. 63. In § 331 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „der Vertragsstaaten" durch die Wörter „der anderen ... „einem anderen Vertragsstaat" ersetzt. 65. In der Überschrift von § 331 , in § 331 Absatz 1 Satz 1, in der Überschrift von § 332, in § 332 Absatz 1, in ... anderen Vertragsstaat" ersetzt. 65. In der Überschrift von § 331, in § 331 Absatz 1 Satz 1 , in der Überschrift von § 332, in § 332 Absatz 1, in der Überschrift von ...

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 11.07.2013 BGBl. I S. 2231
Artikel 1 17. BaFinBefugVÄndV
... 197 Absatz 3 Satz 1, des § 204 Absatz 3 Satz 1, des § 312 Absatz 8 Satz 1 und des § 331 Absatz 2 Satz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs, Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 38 ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2499
Artikel 1 12. FinDAGKostVÄndV
... des EWR; bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen gesondert ( § 331 KAGB )   4.1.10.2.9.1 Prüfung der Anzeige nach § 331 ... 331 KAGB)   4.1.10.2.9.1 Prüfung der Anzeige nach § 331 Absatz 1 KAGB ; bei Umbrella-Kon- struktionen je Teilinvestmentvermögen gesondert 1.532 ... gesondert 1.532 4.1.10.2.9.2 Untersagung des Vertriebs nach § 331 Absatz 7 in Verbindung mit § 321 Absatz 4 KAGB; bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvest-  ... einer separaten Bescheinigung nach § 335 KAGB in den Fällen der §§ 331 bis 334 KAGB; bei Umbrella-Konstruktionen je Teil- investmentvermögen gesondert ...