Zitierungen von § 357 KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 357 KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2531
Artikel 7 FKAustGEG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
...  b) Folgende Angabe wird angefügt: „§ 357 Übergangsvorschrift zu § 100a". 2. Nach § 100 wird folgender § ... erfüllt, entfällt die Befreiung rückwirkend." 3. Folgender § 357 wird angefügt: „§ 357 Übergangsvorschrift zu § 100a  ... 3. Folgender § 357 wird angefügt: „§ 357 Übergangsvorschrift zu § 100a § 100a ist mit Wirkung vom 31. Dezember ...


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