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Zitierungen von § 353a KAGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 353a KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KAGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 353 KAGB Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF (vom 01.08.2022)
... 271, 272, 274, 285 Absatz 2 und 3, §§ 286 bis 292, 300, 303, 308 und 339 bis 344, 352 bis 354 entsprechend; sofern allerdings der Gesellschaftsvertrag oder eine sonstige Vereinbarung, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 348
Artikel 1 RL2014/91/EU-UG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Nach der Angabe zu § 353 werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 353a Übergangsvorschriften zu den §§ 261, 262 und 263 § 353b ... des § 2 Absatz 5" ersetzt. 86. Nach § 353 werden die folgenden §§ 353a und 353b eingefügt: „§ 353a Übergangsvorschriften zu den ... Nach § 353 werden die folgenden §§ 353a und 353b eingefügt: „ § 353a Übergangsvorschriften zu den §§ 261, 262 und 263 Auf geschlossene ...
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