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Zitierungen von § 358 KAGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 358 KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KAGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1423
Artikel 10 eWpGEG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches
... 95 Anteilscheine; Verordnungsermächtigung". b) In der Angabe zu § 358 wird die Angabe „§ 95 Absatz 1" durch die Angabe „§ 95 Absatz 2" ... werden, insbesondere für die Regelungen betreffend die Verwahrstelle." 3. In § 358 in der Überschrift und in Absatz 3 Satz 3 wird jeweils die Angabe „§ 95 Absatz ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 348
Artikel 1 RL2014/91/EU-UG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... § 285 Absatz 3". l) Folgende Angabe wird angefügt: „ § 358 Übergangsvorschriften zu § 95 Absatz 1 und § 97 Absatz 1". 2. ... 4 Satz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden." 88. Folgender § 358 wird angefügt: „§ 358 Übergangsvorschriften zu § 95 Absatz 1 ... 88. Folgender § 358 wird angefügt: „ § 358 Übergangsvorschriften zu § 95 Absatz 1 und § 97 Absatz 1 (1) Für ...
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