interne Verweise§ 260a KAGB Infrastruktur-Sondervermögen (vom 02.08.2021) ... die Verwaltung von Infrastruktur-Sondervermögen nach Maßgabe der §§ 260b bis 260d finden die Vorschriften der §§ 230 bis 260 entsprechende Anwendung, soweit sich ...
§ 284 KAGB Anlagebedingungen, Anlagegrenzen (vom 30.12.2024) ... mit festen Anlagebedingungen gelten § 282 Absatz 1 sowie die §§ 192 bis 211 und 218 bis 260d, soweit sich aus den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes ergibt. (2) Die ... Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen von den §§ 192 bis 211, 218 bis 224 und 230 bis 260d abweichen, wenn 1. die Anleger zustimmen; 2. für den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 1 FoStoG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs ... § 260b Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen § 260c Rücknahme von Anteilen § 260d Angaben im Verkaufsprospekt und den ... die Verwaltung von Infrastruktur-Sondervermögen nach Maßgabe der §§ 260b bis 260d finden die Vorschriften der §§ 230 bis 260 entsprechende Anwendung, soweit sich ... Vermögensgegenständen gegen einen Wertverlust getätigt werden. § 260c Rücknahme von Anteilen § 98 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, ... vergleichbaren Investmentvermögen eine Regelung entsprechend § 260c , § 260a in Verbindung mit den §§ 255, 257 vorsehen;". b) Absatz 3 ...
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