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Zitierungen von § 45a KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45a KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 KAGB Ausnahmebestimmungen (vom 16.08.2021)
... 20 Absatz 10 entsprechend, 3. § 44 Absatz 1, 4 bis 9, die §§ 45 und 45a , 4. im Hinblick auf eine Vergabe von Gelddarlehen für Rechnung eines AIF § 20 ...
§ 340 KAGB Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2023)
... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, 15a. entgegen § 45a Absatz 5 oder § 123 Absatz 5 einen dort genannten Bericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig ...
§ 363 KAGB Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes (vom 16.08.2021)
... §§ 45 bis 47, 123 und 135 in der ab 17. August 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 22.12.2021 BGBl. I S. 5255
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 13.12.2002 BGBl. 2003 I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21
§ 1 BaFinBefugV (vom 15.12.2023)
... sowie Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 38 Absatz 5 Satz 1, des § 45a Absatz 6 Satz 1 , des § 47 Absatz 5 Satz 1, des § 106 Satz 1, des § 120 Absatz 8 Satz 1, des § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2570
Artikel 2 AnlSchStG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
...  b) Nach der Angabe zu § 45 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 45a Abschlussprüfung bei registrierungspflichtigen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften; ... wie folgt gefasst: „3. § 44 Absatz 1, 4 bis 9, die §§ 45 und 45a ,". bb) In Nummer 4 werden die Wörter „und § 30 Absatz 1 bis ... des Handelsgesetzbuchs sind nicht anzuwenden." 6. Nach § 45 wird folgender § 45a eingefügt: „§ 45a Abschlussprüfung bei registrierungspflichtigen ... 6. Nach § 45 wird folgender § 45a eingefügt: „ § 45a Abschlussprüfung bei registrierungspflichtigen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften; ... bb) Nach Nummer 15 wird folgende Nummer 15a eingefügt: „15a. entgegen § 45a Absatz 5 oder § 123 Absatz 5 einen dort genannten Bericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig ... zum Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes Die §§ 45 bis 47, 123 und 135 in der ab 17. August 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 12 KrZwMGEG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... ihrer Tätigkeit bei Kapitalverwaltungsgesellschaften untersagen." 5. § 45a wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a ...
 
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