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Zitierungen von § 5 FCKW-Halon-Verbots-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 FCKWHalonVerbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FCKWHalonVerbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 FCKWHalonVerbV Kennzeichnung
... 2, Dämmstoffe nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 und Reinigungs- und Lösungsmittel nach § 5 in Gebinden dürfen, wenn sie Stoffe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 oder Abs. 2 enthalten, ...
§ 9 FCKWHalonVerbV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
... oder Erzeugnisse aus Schaumstoffen in den Verkehr bringt, 6. § 5 Abs. 1 Reinigungs- und Lösungsmittel herstellt, in den Verkehr bringt oder verwendet oder ...
§ 10 FCKWHalonVerbV Übergangsvorschriften
... in den Verkehr gebracht werden. (4) Reinigungs- und Lösungsmittel nach § 5 dürfen nach dem Inkrafttreten des Verbots der Herstellung bis zu sechs Monaten in den Verkehr ...
§ 11 FCKWHalonVerbV Inkrafttreten
... nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 oder Erzeugnisse, die aus derartigen Schaumstoffen bestehen; § 5 sowie § 6 für Löschmittel mit einem Massengehalt von insgesamt mehr als 1 vom ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1076/v15618.htm