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§ 12 - Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG)

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 12 ändert mWv. 13. Juli 2013 EUZBBG

1Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 311, 1780), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. September 2012 (BGBl. 2012 II S. 1006) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Juli 2013.

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