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Artikel 2 - Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (3. TierSchGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, den Wortlaut des Tierschutzgesetzes in der ab dem 13. Juli 2013 geltenden Fassung bekannt zu machen.
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