Artikel 2 - Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen (FluthilfeOrdenErl k.a.Abk.)

E. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2232 (Nr. 36)
Geltung ab 13.07.2013; FNA: 1134-17-1 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Juli 2013.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 2 Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 FluthilfeOrdenErl verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FluthilfeOrdenErl selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage FluthilfeOrdenErl Gemeinsamer Erlass des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Verteidigung über die Stiftung der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2013"
... gemeinsam die Einsatzmedaille „Fluthilfe 2013". Artikel 2 Gestaltung (1) Das Ehrenzeichen hat die Form einer runden, silberfarbenen Medaille. Auf ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed