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Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten (SportWettGInkrBek k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Nach Artikel 5 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten vom 29. Juni 2012 (BGBl. I S. 1424) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission die nach Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten erforderliche Genehmigung am 2. Juli 2013 erteilt hat. Damit ist Artikel 4 des Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten am 2. Juli 2013 in Kraft getreten.
§ 16 des Rennwett- und Lotteriegesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 611-14, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juni 2012 (BGBl. I S. 1424) geändert worden ist, ist damit in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten anzuwenden.
§ 16 des Rennwett- und Lotteriegesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 611-14, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juni 2012 (BGBl. I S. 1424) geändert worden ist, ist damit in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten anzuwenden.
Schlussformel
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Im Auftrag Dr. Polten
Im Auftrag Dr. Polten
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