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§ 39 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 17.07.2013; FNA: 402-24-8-2-3 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Geltung ab 17.07.2013; FNA: 402-24-8-2-3 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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§ 39 Leistungsbild Freianlagen
§ 39 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Freianlagen sind planerisch gestaltete Freiflächen und Freiräume sowie entsprechend gestaltete Anlagen in Verbindung mit Bauwerken oder in Bauwerken und landschaftspflegerische Freianlagenplanungen in Verbindung mit Objekten.
(2) § 34 Absatz 1 gilt entsprechend.
(3) Die Grundleistungen bei Freianlagen sind in neun Leistungsphasen unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 40 bewertet:
- 1.
- für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 3 Prozent,
- 2.
- für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 10 Prozent,
- 3.
- für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 16 Prozent,
- 4.
- für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 4 Prozent,
- 5.
- für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 25 Prozent,
- 6.
- für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit 7 Prozent,
- 7.
- für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 3 Prozent,
- 8.
- für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation) mit 30 Prozent und
- 9.
- für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung ) mit 2 Prozent.
(4) Anlage 11 Nummer 11.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für Besondere Leistungen.
Zitierungen von § 39 HOAI
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HOAI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 40 HOAI Honorare für Grundleistungen bei Freianlagen (vom 01.01.2021)
... Für die in § 39 und der Anlage 11 Nummer 11.1 genannten Grundleistungen für Freianlagen sind die in der ...
§ 41 HOAI Anwendungsbereich
... 3. Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1, 4. Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung mit Gasen, Feststoffen ...
§ 45 HOAI Anwendungsbereich
... ausgenommen selbstständige Rad-, Geh- und Wirtschaftswege und Freianlagen nach § 39 Absatz 1, 2. Anlagen des Schienenverkehrs, 3. Anlagen des ...
Anlage 12 HOAI (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste
... 3 - Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1 Honorarzone ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
V. v. 02.12.2020 BGBl. I S. 2636
Artikel 1 1. HOAIÄndV
... werden die Wörter „Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 39 und der Anlage 11 Nummer 11.1 aufgeführten Grundleistungen für Freianlagen sind in der ... sind in der folgenden Honorartafel festgesetzt:" durch die Wörter „Für die in § 39 und der Anlage 11 Nummer 11.1 genannten Grundleistungen für Freianlagen sind die in der ...
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