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Anlage 11 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 17.07.2013; FNA: 402-24-8-2-3 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Geltung ab 17.07.2013; FNA: 402-24-8-2-3 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistungen, Objektliste
Anlage 11 wird in 3 Vorschriften zitiert
11.1 Leistungsbild Freianlagen
11.2 Objektliste Freianlagen
Nachstehende Freianlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
LPH 1 Grundlagenermittlung | |
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunter- lagen b) Ortsbesichtigung c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersu- chungsbedarf d) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Aus- wahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | - Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung - Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristi- sche oder faunistische Kartierungen - Begutachtung des Standortes mit besonderen Me- thoden zum Beispiel Bodenanalysen - Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Plan- unterlagen, Erstellen von Bestandskarten |
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) | |
a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leis- tungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten b) Abstimmen der Zielvorstellungen c) Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwir- kungen im Ökosystem d) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach glei- chen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel - der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen, - der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen, - der gestalterischen und funktionalen Anforderun- gen, - Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vor- gänge und Bedingungen, - Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter e) Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf f) Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Ver- gleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse | - Umweltfolgenabschätzung - Bestandsaufnahme, Vermessung - Fotodokumentationen - Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen - Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren - Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausub- stanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Ve- getationsbestände |
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) | |
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestal- terischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standört- lichen, ökologischen, natur- und artenschutzrecht- lichen Anforderungen Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | - Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustim- mungen - Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen - Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenen- gruppen bei Planung und Ausführung |
b) Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden c) Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maß- stab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere - zur Bepflanzung, - zu Materialien und Ausstattungen, - zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben, - zum terminlichen Ablauf d) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der natur- schutzrechtlichen Eingriffsregelung e) Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 ein- schließlich zugehöriger Mengenermittlung f) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kosten- schätzung g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse | - Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops - Mieter- oder Nutzerbefragungen - Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforde- rungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrech- tes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichs- bilanz nach landesrechtlichen Regelungen - Mitwirken beim Erstellen von Kostenaufstellungen und Planunterlagen für Vermarktung und Vertrieb - Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbe- auftragung) - Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen - Abrufen von Fördermitteln nach Vergleich mit den Ist- Kosten (Baufinanzierungsleistung) - Mitwirken bei der Finanzierungsplanung - Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse - Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten |
LPH 4 Genehmigungsplanung | |
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Einreichen der Vorlagen c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen | - Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträ- gen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträ- gen - Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Sat- zungsrecht - Erfassen, Bewerten und Darstellen des Bestandes gemäß Ortssatzung - Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen - Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträ- gen nach besonderen Anforderungen - Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grund- stücke - Prüfen von Unterlagen der Planfeststellung auf Über- einstimmung mit der Planung |
LPH 5 Ausführungsplanung | |
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die wei- teren Leistungsphasen b) Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maß- stab 1:200 bis 1:50 c) Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter d) Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausfüh- rung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruk- tionszeichnungen, insbesondere - zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief, - zu ober- und unterirdischen Einbauten und Aus- stattungen, | - Erarbeitung von Unterlagen für besondere techni- sche Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruck- versuche) - Auswahl von Pflanzen beim Lieferanten (Erzeuger) |
- zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten, - zu landschaftspflegerischen, naturschutzfach- lichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen e) Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf f) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung | |
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe | |
a) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leis- tungsverzeichnissen b) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung c) Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbe- schreibungen mit den an der Planung fachlich Betei- ligten d) Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungs- bedingter Erfordernisse e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer be- preisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenbe- rechnung g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen | - Alternative Leistungsbeschreibung für geschlossene Leistungsbereiche - Besondere Ausarbeitungen zum Beispiel für Selbst- hilfearbeiten |
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe | |
a) Einholen von Angeboten b) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Auf- stellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausfüh- renden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise c) Führen von Bietergesprächen d) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens e) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen f) Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschrei- bungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung g) Mitwirken bei der Auftragserteilung | |
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation | |
a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Über- einstimmung mit der Genehmigung oder Zustim- mung, den Verträgen mit ausführenden Unterneh- men, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik b) Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen c) Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten d) Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablauf- bedingter und witterungsbedingter Erfordernisse | - Dokumentation des Bauablaufs nach besonderen Anforderungen des Auftraggebers - fachliches Mitwirken bei Gerichtsverfahren - Bauoberleitung, künstlerische Oberleitung - Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation |
e) Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnis- ses f) Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Auf- maße der ausführenden Unternehmen h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen i) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüber- wachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftrag- geber j) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran k) Übergabe des Objekts l) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelan- sprüche n) Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegeta- tionstechnischen Maßnahmen o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsab- rechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen p) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276 q) Systematische Zusammenstellung der Dokumenta- tion, zeichnerischen Darstellungen und rechneri- schen Ergebnisse des Objekts | |
LPH 9 Objektbetreuung | |
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungs- fristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jah- ren seit Abnahme der Leistung, einschließlich not- wendiger Begehungen b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegen- über den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistun- gen | - Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungs- pflege - Überwachen von Wartungsleistungen - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist |
11.2 Objektliste Freianlagen
Nachstehende Freianlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:
Objekte | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
In der freien Landschaft | |||||
- einfache Geländegestaltung | x | ||||
- Einsaaten in der freien Landschaft | x | ||||
- Pflanzungen in der freien Landschaft oder Windschutzpflanzungen, mit sehr geringen oder geringen Anforderungen | x | x | |||
- Pflanzungen in der freien Landschaft mit natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen (Kompensationserfordernissen) | x | ||||
- Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktion | x | ||||
- Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung | x | ||||
- Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und Entnahmestellen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen | x | x | |||
- Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungen | x | ||||
- Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen | x | x | |||
In Stadt- und Ortslagen | |||||
- Grünverbindungen ohne besondere Ausstattung | x | ||||
- innerörtliche Grünzüge, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung | x | ||||
- Freizeitparks und Parkanlagen | x | ||||
- Geländegestaltung ohne oder mit Abstützungen | x | x | |||
- Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändern | x | x | |||
- Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebiete | x | ||||
- Hausgärten und Gartenhöfe mit Repräsentationsansprüchen | x | x | |||
Gebäudebegrünung | |||||
- Terrassen- und Dachgärten | x | ||||
- Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal mit hohen oder sehr hohen Anforderungen | x | x | |||
- Innenbegrünung mit hohen oder sehr hohen Anforderungen | x | x | |||
- Innenhöfe mit hohen oder sehr hohen Anforderungen | x | x | |||
Spiel- und Sportanlagen | |||||
- Ski- und Rodelhänge ohne oder mit technischer Ausstattung | x | x | |||
- Spielwiesen | x | ||||
- Ballspielplätze, Bolzplätze, mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen | x | x | |||
- Sportanlagen in der Landschaft, Parcours, Wettkampfstrecken | x | ||||
- Kombinationsspielfelder, Sport-, Tennisplätze und Sportanlagen mit Tennenbelag oder Kunststoff- oder Kunstrasenbelag | x | x | |||
- Spielplätze | x | ||||
- Sportanlagen Typ A bis C oder Sportstadien | x | x | |||
- Golfplätze mit besonderen natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen oder in stark reliefiertem Geländeumfeld | x | x | |||
- Freibäder mit besonderen Anforderungen, Schwimmteiche | x | x | |||
- Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebot | x | ||||
Sonderanlagen | |||||
- Freilichtbühnen | x | ||||
- Zelt- oder Camping- oder Badeplätze, mit durchschnittlicher oder hoher Ausstattung oder Kleingartenanlagen | x | x | |||
Objekte | |||||
- Friedhöfe, Ehrenmale, Gedenkstätten, mit hoher oder sehr hoher Ausstattung | x | x | |||
- Zoologische und botanische Gärten | x | ||||
- Lärmschutzeinrichtungen | x | ||||
- Garten- und Hallenschauen | x | ||||
- Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historische Park- und Gartenanlagen, Gartendenkmale | x | ||||
Sonstige Freianlagen | |||||
- Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit durchschnittlichen topographischen Verhältnissen oder durchschnittlicher Ausstattung | x | ||||
- Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen topographischen Verhältnissen oder hoher oder sehr hoher Ausstattung | x | x | |||
- Fußgängerbereiche und Stadtplätze mit hoher oder sehr hoher Ausstattungs- intensität | x | x |
Zitierungen von Anlage 11 HOAI
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 11 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HOAI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 39 HOAI Leistungsbild Freianlagen
... 9. für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung ) mit 2 Prozent. (4) Anlage 11 Nummer 11.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für ...
§ 40 HOAI Honorare für Grundleistungen bei Freianlagen (vom 01.01.2021)
... Für die in § 39 und der Anlage 11 Nummer 11.1 genannten Grundleistungen für Freianlagen sind die in der nachstehenden Honorartafel ... bis 36 Punkte. (5) Für die Zuordnung zu den Honorarzonen ist die Objektliste der Anlage 11 Nummer 11.2 zu berücksichtigen. (6) § 36 Absatz 1 ist für Freianlagen entsprechend ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
V. v. 02.12.2020 BGBl. I S. 2636
Artikel 1 1. HOAIÄndV
... „Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 39 und der Anlage 11 Nummer 11.1 aufgeführten Grundleistungen für Freianlagen sind in der folgenden Honorartafel ... Honorartafel festgesetzt:" durch die Wörter „Für die in § 39 und der Anlage 11 Nummer 11.1 genannten Grundleistungen für Freianlagen sind die in der nachstehenden Honorartafel ...
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