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Anlage 11 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistungen, Objektliste


Anlage 11 wird in 3 Vorschriften zitiert

11.1 Leistungsbild Freianlagen

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben
oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder
vorliegender Planungs- und Genehmigungsunter-
lagen
b) Ortsbesichtigung
c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersu-
chungsbedarf
d) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Aus-
wahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der
Ergebnisse
- Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung
- Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristi-
sche oder faunistische Kartierungen
- Begutachtung des Standortes mit besonderen Me-
thoden zum Beispiel Bodenanalysen
- Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Plan-
unterlagen, Erstellen von Bestandskarten
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leis-
tungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
b) Abstimmen der Zielvorstellungen
c) Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwir-
kungen im Ökosystem
d) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich
Untersuchen und Bewerten von Varianten nach glei-
chen Anforderungen unter Berücksichtigung zum
Beispiel
- der Topographie und der weiteren standörtlichen
und ökologischen Rahmenbedingungen,
- der Umweltbelange einschließlich der natur- und
artenschutzrechtlichen Anforderungen und der
vegetationstechnischen Bedingungen,
- der gestalterischen und funktionalen Anforderun-
gen,
- Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vor-
gänge und Bedingungen,
- Abstimmen oder Koordinieren unter Integration
der Beiträge anderer an der Planung fachlich
Beteiligter
e) Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und
Angaben zum terminlichen Ablauf
f) Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Ver-
gleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der
Vorplanungsergebnisse
- Umweltfolgenabschätzung
- Bestandsaufnahme, Vermessung
- Fotodokumentationen
- Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und
Beschäftigungsmaßnahmen
- Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische
Prüfverfahren
- Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausub-
stanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu
schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Ve-
getationsbestände
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der
Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestal-
terischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standört-
lichen, ökologischen, natur- und artenschutzrecht-
lichen Anforderungen
Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustim-
mungen
- Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel
Modelle, Perspektiven, Animationen
- Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenen-
gruppen bei Planung und Ausführung
b) Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen
und Behörden
c) Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maß-
stab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben
insbesondere
- zur Bepflanzung,
- zu Materialien und Ausstattungen,
- zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,
- zum terminlichen Ablauf
d) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der natur-
schutzrechtlichen Eingriffsregelung
e) Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 ein-
schließlich zugehöriger Mengenermittlung
f) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kosten-
schätzung
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der
Entwurfsplanungsergebnisse
- Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
- Mieter- oder Nutzerbefragungen
- Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforde-
rungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrech-
tes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichs-
bilanz nach landesrechtlichen Regelungen
- Mitwirken beim Erstellen von Kostenaufstellungen
und Planunterlagen für Vermarktung und Vertrieb
- Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für
die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbe-
auftragung)
- Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von
Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
- Abrufen von Fördermitteln nach Vergleich mit den Ist-
Kosten (Baufinanzierungsleistung)
- Mitwirken bei der Finanzierungsplanung
- Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse
- Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten
LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und
Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen
oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf
Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger
Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
b) Einreichen der Vorlagen
c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen,
Beschreibungen und Berechnungen
- Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträ-
gen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträ-
gen
- Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und
Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Sat-
zungsrecht
- Erfassen, Bewerten und Darstellen des Bestandes
gemäß Ortssatzung
- Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
- Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträ-
gen nach besonderen Anforderungen
- Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grund-
stücke
- Prüfen von Unterlagen der Planfeststellung auf Über-
einstimmung mit der Planung
LPH 5 Ausführungsplanung
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage
der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur
ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die wei-
teren Leistungsphasen
b) Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach
Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maß-
stab 1:200 bis 1:50
c) Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
d) Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausfüh-
rung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruk-
tionszeichnungen, insbesondere
- zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und
-relief,
- zu ober- und unterirdischen Einbauten und Aus-
stattungen,
- Erarbeitung von Unterlagen für besondere techni-
sche Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruck-
versuche)
- Auswahl von Pflanzen beim Lieferanten (Erzeuger)
- zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und
Qualitäten,
- zu landschaftspflegerischen, naturschutzfach-
lichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen
e) Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf
f) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der
Objektausführung
 
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
a) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leis-
tungsverzeichnissen
b) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf
Grundlage der Ausführungsplanung
c) Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbe-
schreibungen mit den an der Planung fachlich Betei-
ligten
d) Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung
jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungs-
bedingter Erfordernisse
e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer
bepreisten Leistungsverzeichnisse
f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer be-
preisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenbe-
rechnung
g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
- Alternative Leistungsbeschreibung für geschlossene
Leistungsbereiche
- Besondere Ausarbeitungen zum Beispiel für Selbst-
hilfearbeiten
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
a) Einholen von Angeboten
b) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Auf-
stellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen
oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote
zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausfüh-
renden Unternehmen und der Angemessenheit der
Preise
c) Führen von Bietergesprächen
d) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation
des Vergabeverfahrens
e) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
f) Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschrei-
bungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten
Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
g) Mitwirken bei der Auftragserteilung
 
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Über-
einstimmung mit der Genehmigung oder Zustim-
mung, den Verträgen mit ausführenden Unterneh-
men, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen
Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten
Regeln der Technik
b) Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen
c) Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der
Objektüberwachung fachlich Beteiligten
d) Fortschreiben und Überwachen des Terminplans
unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablauf-
bedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
- Dokumentation des Bauablaufs nach besonderen
Anforderungen des Auftraggebers
- fachliches Mitwirken bei Gerichtsverfahren
- Bauoberleitung, künstlerische Oberleitung
- Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
e) Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel
Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnis-
ses
f) Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden
Unternehmen
g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Auf-
maße der ausführenden Unternehmen
h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen
mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
i) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter
Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüber-
wachung fachlich Beteiligter, Feststellung von
Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftrag-
geber
j) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und
Teilnahme daran
k) Übergabe des Objekts
l) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme
festgestellten Mängel
m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelan-
sprüche
n) Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegeta-
tionstechnischen Maßnahmen
o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsab-
rechnung der bauausführenden Unternehmen im
Vergleich zu den Vertragspreisen
p) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
q) Systematische Zusammenstellung der Dokumenta-
tion, zeichnerischen Darstellungen und rechneri-
schen Ergebnisse des Objekts
 
LPH 9 Objektbetreuung
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungs-
fristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten
Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jah-
ren seit Abnahme der Leistung, einschließlich not-
wendiger Begehungen
b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf
der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegen-
über den ausführenden Unternehmen
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistun-
gen
- Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungs-
pflege
- Überwachen von Wartungsleistungen
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der
Verjährungsfrist


11.2 Objektliste Freianlagen

Nachstehende Freianlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

Objekte Honorarzone
IIIIIIIVV
In der freien Landschaft
- einfache Geländegestaltung x    
- Einsaaten in der freien Landschaft x    
- Pflanzungen in der freien Landschaft oder Windschutzpflanzungen, mit sehr geringen
oder geringen Anforderungen
xx   
- Pflanzungen in der freien Landschaft mit natur- und artenschutzrechtlichen
Anforderungen (Kompensationserfordernissen)
  x  
- Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten Gestaltungsansprüchen
oder mit Biotopverbundfunktion
   x 
- Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung   x  
- Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und Entnahmestellen
mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen
 xx  
- Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei Einzelbauwerken
und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungen
 x   
- Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen mit geringen oder
durchschnittlichen Anforderungen
 xx  
In Stadt- und Ortslagen
- Grünverbindungen ohne besondere Ausstattung   x  
- innerörtliche Grünzüge, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung    x 
- Freizeitparks und Parkanlagen    x 
- Geländegestaltung ohne oder mit Abstützungen   xx 
- Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändern  xx  
- Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebiete    x 
- Hausgärten und Gartenhöfe mit Repräsentationsansprüchen    xx
Gebäudebegrünung
- Terrassen- und Dachgärten     x
- Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal mit hohen oder sehr hohen
Anforderungen
   xx
- Innenbegrünung mit hohen oder sehr hohen Anforderungen    xx
- Innenhöfe mit hohen oder sehr hohen Anforderungen    xx
Spiel- und Sportanlagen
- Ski- und Rodelhänge ohne oder mit technischer Ausstattung xx   
- Spielwiesen  x   
- Ballspielplätze, Bolzplätze, mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen  xx  
- Sportanlagen in der Landschaft, Parcours, Wettkampfstrecken   x  
- Kombinationsspielfelder, Sport-, Tennisplätze und Sportanlagen mit Tennenbelag
oder Kunststoff- oder Kunstrasenbelag
  xx 
- Spielplätze    x 
- Sportanlagen Typ A bis C oder Sportstadien    xx
- Golfplätze mit besonderen natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen oder
in stark reliefiertem Geländeumfeld
   xx
- Freibäder mit besonderen Anforderungen, Schwimmteiche    xx
- Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebot    x 
Sonderanlagen
- Freilichtbühnen    x 
- Zelt- oder Camping- oder Badeplätze, mit durchschnittlicher oder hoher Ausstattung
oder Kleingartenanlagen
  xx 
Objekte
- Friedhöfe, Ehrenmale, Gedenkstätten, mit hoher oder sehr hoher Ausstattung    xx
- Zoologische und botanische Gärten     x
- Lärmschutzeinrichtungen    x 
- Garten- und Hallenschauen     x
- Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historische Park- und
Gartenanlagen, Gartendenkmale
    x
Sonstige Freianlagen
- Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit durchschnittlichen topographischen
Verhältnissen oder durchschnittlicher Ausstattung
  x  
- Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen
topographischen Verhältnissen oder hoher oder sehr hoher Ausstattung
   xx
- Fußgängerbereiche und Stadtplätze mit hoher oder sehr hoher Ausstattungs-
intensität
   xx




 

Zitierungen von Anlage 11 HOAI

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 11 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HOAI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 HOAI Leistungsbild Freianlagen
...  9. für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung ) mit 2 Prozent. (4) Anlage 11 Nummer 11.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für ...
§ 40 HOAI Honorare für Grundleistungen bei Freianlagen (vom 01.01.2021)
... Für die in § 39 und der Anlage 11 Nummer 11.1 genannten Grundleistungen für Freianlagen sind die in der nachstehenden Honorartafel ... bis 36 Punkte. (5) Für die Zuordnung zu den Honorarzonen ist die Objektliste der Anlage 11 Nummer 11.2 zu berücksichtigen. (6) § 36 Absatz 1 ist für Freianlagen entsprechend ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
V. v. 02.12.2020 BGBl. I S. 2636
Artikel 1 1. HOAIÄndV
... „Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 39 und der Anlage 11 Nummer 11.1 aufgeführten Grundleistungen für Freianlagen sind in der folgenden Honorartafel ... Honorartafel festgesetzt:" durch die Wörter „Für die in § 39 und der Anlage 11 Nummer 11.1 genannten Grundleistungen für Freianlagen sind die in der nachstehenden Honorartafel ...