Tools:
Update via:
Anlage 12 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 17.07.2013; FNA: 402-24-8-2-3 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
| |
Geltung ab 17.07.2013; FNA: 402-24-8-2-3 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
| |
Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste
Anlage 12 wird in 3 Vorschriften zitiert
12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke
12.2 Objektliste Ingenieurbauwerke
Nachstehende Objekte werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
LPH 1 Grundlagenermittlung | |
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Be- raten zum gesamten Leistungsbedarf c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Aus- wahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter d) bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgaben- stellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung e) Ortsbesichtigung f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | - Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte |
LPH 2 Vorplanung | |
a) Analysieren der Grundlagen b) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich- rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Drit- ter c) Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit d) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkei- ten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter f) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifi- schen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingun- gen g) Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmi- gungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Ver- handlungen über die Bezuschussung und Kosten- beteiligung h) Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu zwei Terminen i) Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen j) Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen k) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | - Erstellen von Leitungsbestandsplänen - vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nach- haltigkeitsaspekten - Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen |
LPH 3 Entwurfsplanung | |
a) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorpla- nung durch zeichnerische Darstellung im erforder- lichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berück- sichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, | - Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen - Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen - Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegen- den öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der |
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungen b) Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) fachspezifische Berechnungen ausgenommen Be- rechnungen aus anderen Leistungsbildern d) Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzie- rungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finan- zierung e) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überar- beiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Be- denken und Anregungen f) Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Be- hörden und anderen an der Planung fachlich Betei- ligten g) Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Men- genermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung h) Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berück- sichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrecht- erhaltung des Betriebes während der Bauzeit i) Bauzeiten- und Kostenplan j) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebens- räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7) - Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung) |
LPH 4 Genehmigungsplanung | |
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der An- träge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunder- werbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunter- lagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter d) Abstimmen mit Behörden e) Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörte- rungsterminen f) Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu zehn Kategorien | - Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen |
LPH 5 Ausführungsplanung | |
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderun- gen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungs- reifen Lösung | - Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung - Koordination des Gesamtprojekts - Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen - Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozess- technik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 |
b) Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben ein- schließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung d) Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung | bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen wer- den, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt |
LPH 6 Vorbereiten der Vergabe | |
a) Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere An- fertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungs- verzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbe- dingungen c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten d) Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeich- nisse f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Ent- wurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen | - detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen |
LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe | |
a) Einholen von Angeboten b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels c) Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwir- ken d) Führen von Bietergesprächen e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung h) Mitwirken bei der Auftragserteilung | - Prüfen und Werten von Nebenangeboten |
LPH 8 Bauoberleitung | |
a) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordi- nierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Über- einstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe b) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) c) Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen | - Kostenkontrolle - Prüfen von Nachträgen - Erstellen eines Bauwerksbuchs - Erstellen von Bestandsplänen - Örtliche Bauüberwachung: - Plausibilitätsprüfung der Absteckung - Überwachen der Ausführung der Bauleistungen |
d) Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme e) Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Liefe- rungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwa- chung und anderer an der Planung und Objektüber- wachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Män- geln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme f) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage g) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran h) Übergabe des Objekts i) Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprü- che j) Zusammenstellen und Übergeben der Dokumenta- tion des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften | - Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) - Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung frei- gegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen - Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprü- fungen - Überwachen der Beseitigung der bei der Ab- nahme der Leistungen festgestellten Mängel - Dokumentation des Bauablaufs - Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße - Mitwirken bei behördlichen Abnahmen - Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen - Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme - Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Ge- samtanlage - Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Überein- stimmung mit dem Standsicherheitsnachweis |
LPH 9 Objektbetreuung | |
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungs- fristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegen- über den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen | - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist |
12.2 Objektliste Ingenieurbauwerke
Nachstehende Objekte werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:
Gruppe 1 - Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
- Zisternen | x | ||||
- einfache Anlagen zur Gewinnung und Förderung von Wasser, zum Beispiel Quellfassungen, Schachtbrunnen | x | ||||
- Tiefbrunnen | x | ||||
- Brunnengalerien und Horizontalbrunnen | x | ||||
- Leitungen für Wasser ohne Zwangspunkte | x | ||||
- Leitungen für Wasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten | x | ||||
- Leitungen für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und mehreren Zwangspunkten | x | ||||
- Einfache Leitungsnetze für Wasser | x | ||||
- Leitungsnetze mit mehreren Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten und mit einer Druckzone | x | ||||
- Leitungsnetze für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten | x | ||||
- einfache Anlagen zur Speicherung von Wasser, zum Beispiel Behälter in Fertigbauweise, Feuerlöschbecken | x | ||||
- Speicherbehälter | x | ||||
- Speicherbehälter in Turmbaumweise | x | ||||
- einfache Wasseraufbereitungsanlagen und Anlagen mit mechanischen Verfahren, Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagen | x | ||||
- Wasseraufbereitungsanlagen mit physikalischen und chemischen Verfahren, schwierige Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagen | x | ||||
- Bauwerke und Anlagen mehrstufiger oder kombinierter Verfahren der Wasser- aufbereitung | x | ||||
Gruppe 2 - Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung mit Ausnahme Entwässerungsanlagen, die der Zweckbestimmung der Verkehrsanlagen dienen, und Regenwasserversickerung (Abgrenzung zu Freianlagen) | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
- Leitungen für Abwasser ohne Zwangspunkte | x | ||||
- Leitungen für Abwasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten | x | ||||
- Leitungen für Abwasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten | x | ||||
- einfache Leitungsnetze für Abwasser | x | ||||
- Leitungsnetze für Abwasser mit mehreren Verknüpfungen und mehreren Zwangspunkten | x | ||||
- Leitungsnetze für Abwasser mit zahlreichen Zwangspunkten | x | ||||
- Erdbecken als Regenrückhaltebecken | x | ||||
- Regenbecken und Kanalstauräume mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten | x | ||||
- Regenbecken und Kanalstauräume mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten, kombinierte Regenwasserbewirtschaftungsanlagen | x | ||||
- Schlammabsetzanlagen, Schlammpolder | x | ||||
- Schlammabsetzanlagen mit mechanischen Einrichtungen | x | ||||
- Schlammbehandlungsanlagen | x | ||||
- Bauwerke und Anlagen für mehrstufige oder kombinierte Verfahren der Schlammbehandlung | x | ||||
- Industriell systematisierte Abwasserbehandlungsanlagen, einfache Pumpwerke und Hebeanlagen | x | ||||
- Abwasserbehandlungsanlagen mit gemeinsamer aerober Stabilisierung, Pumpwerke und Hebeanlagen | x | ||||
- Abwasserbehandlungsanlagen, schwierige Pumpwerke und Hebeanlagen | x | ||||
- Schwierige Abwasserbehandlungsanlagen | x | ||||
Gruppe 3 - Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1 | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
- Berieselung und rohrlose Dränung, flächenhafter Erdbau mit unterschiedlichen Schütthöhen oder Materialien | x | ||||
- Beregnung und Rohrdränung | x | ||||
- Beregnung und Rohrdränung bei ungleichmäßigen Boden- und schwierigen Geländeverhältnissen | x | ||||
- Einzelgewässer mit gleichförmigem ungegliedertem Querschnitt ohne Zwangs- punkte, ausgenommen Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und land- schaftsgestalterischen Elementen | x | ||||
- Einzelgewässer mit gleichförmigem gegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten | x | ||||
- Einzelgewässer mit ungleichförmigem ungegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit einigen Zwangspunkten | x | ||||
- Einzelgewässer mit ungleichförmigem gegliedertem Querschnitt und vielen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit vielen Zwangspunkten, besonders schwieriger Gewässerausbau mit sehr hohen technischen Anforderungen und ökologischen Ausgleichsmaßnahmen | x | ||||
- Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung ausgenommen Teiche ohne Dämme | x | ||||
- Teiche mit mehr als 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung, Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle mit Hochwasserentlastung | x | ||||
- Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren bis 5 m Dammhöhe über Sohle oder bis 100.000 m³ Speicherraum | x | ||||
- Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 100.000 m³ und weniger als 5.000.000 m³ Speicherraum | x | ||||
- Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 5.000.000 m³ Speicherraum | x | ||||
- Deich und Dammbauten | x | ||||
- schwierige Deich- und Dammbauten | x | ||||
- besonders schwierige Deich- und Dammbauten | x | ||||
- einfache Pumpanlagen, Pumpwerke und Schöpfwerke | x | ||||
- Pump- und Schöpfwerke, Siele | x | ||||
- schwierige Pump- und Schöpfwerke | x | ||||
- Einfache Durchlässe | x | ||||
- Durchlässe und Düker | x | ||||
- schwierige Durchlässe und Düker | x | ||||
- Besonders schwierige Durchlässe und Düker | x | ||||
- einfache feste Wehre | x | ||||
- feste Wehre | x | ||||
- einfache bewegliche Wehre | x | ||||
- bewegliche Wehre | x | ||||
- einfache Sperrwerke und Sperrtore | x | ||||
- Sperrwerke | x | ||||
- Kleinwasserkraftanlagen | x | ||||
- Wasserkraftanlagen | x | ||||
- Schwierige Wasserkraftanlagen, zum Beispiel Pumpspeicherwerke oder Kavernenkraftwerke | x | ||||
- Fangedämme, Hochwasserwände | x | ||||
- Fangedämme, Hochwasserschutzwände in schwieriger Bauweise | x | ||||
- eingeschwommene Senkkästen, schwierige Fangedämme, Wellenbrecher | x | ||||
- Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen an stehenden Gewässern | x | ||||
- Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen an fließenden Gewässern, einfache Schiffslösch- und -ladestellen, einfache Kaimauern und Piers | x | ||||
- Schiffslösch- und -ladestellen, Häfen, jeweils mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen mit hohen Belastungen, Kaimauern und Piers | x | ||||
- Schiffsanlege-, -lösch- und -ladestellen bei Tide oder Hochwasserbeeinflussung, Häfen bei Tide- und Hochwasserbeeinflussung, schwierige Kaimauern und Piers | x | ||||
- Schwierige schwimmende Schiffsanleger, bewegliche Verladebrücken | x | ||||
- Einfache Uferbefestigungen | x | ||||
- Uferwände und -mauern | x | ||||
- Schwierige Uferwände und -mauern, Ufer- und Sohlensicherung an Wasserstraßen | x | ||||
- Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei einfachen Bedingungen | x | ||||
- Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei schwierigen Bedingungen in Dammstrecken, mit Kreuzungsbauwerken | x | ||||
- Kanalbrücken | x | ||||
- einfache Schiffsschleusen, Bootsschleusen | x | ||||
- Schiffsschleusen bei geringen Hubhöhen | x | ||||
- Schiffsschleusen bei großen Hubhöhen und Sparschleusen | x | ||||
- Schiffshebewerke | x | ||||
- Werftanlagen, einfache Docks | x | ||||
- schwierige Docks | x | ||||
- Schwimmdocks | x | ||||
Gruppe 4 - Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung mit Gasen, Energieträgern, Feststoffen einschließlich wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen nach § 53 Absatz 2 | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
- Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase ohne Zwangspunkte | x | ||||
- Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten | x | ||||
- Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen oder zahlreichen Zwangspunkten | x | ||||
- Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten | x | ||||
- Industriell vorgefertigte einstufige Leichtflüssigkeitsabscheider | x | ||||
- Einstufige Leichtflüssigkeitsabscheider | x | ||||
- mehrstufige Leichtflüssigkeitsabscheider | x | ||||
- Leerrohrnetze mit wenigen Verknüpfungen | x | ||||
- Leerrohrnetze mit zahlreichen Verknüpfungen | x | ||||
- Handelsübliche Fertigbehälter für Tankanlagen | x | ||||
- Pumpzentralen für Tankanlagen in Ortbetonbauweise | x | ||||
- Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten in einfachen Fällen | x | ||||
Gruppe 5 - Bauwerke und Anlagen der Abfallentsorgung | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
- Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe ohne Zusatzeinrichtungen | x | ||||
- Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe mit einfachen Zusatzeinrichtungen | x | ||||
- Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe, mit schwierigen Zusatzeinrichtungen | x | ||||
- Einfache, einstufige Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe | x | ||||
- Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe | x | ||||
- Mehrstufige Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe | x | ||||
- Einfache Bauschuttaufbereitungsanlagen | x | ||||
- Bauschuttaufbereitungsanlagen | x | ||||
- Bauschuttdeponien ohne besondere Einrichtungen | x | ||||
- Bauschuttdeponien | x | ||||
- Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagen ohne besondere Einrichtungen | x | ||||
- Biomüll-Kompostierungsanlagen, Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagen | x | ||||
- Kompostwerke | x | ||||
- Hausmüll- und Monodeponien | x | ||||
- Hausmülldeponien und Monodeponien mit schwierigen technischen Anforderungen | x | ||||
- Anlagen zur Konditionierung von Sonderabfällen | x | ||||
- Verbrennungsanlagen, Pyrolyseanlagen | x | ||||
- Sonderabfalldeponien | x | ||||
- Anlagen für Untertagedeponien | x | ||||
- Behälterdeponien | x | ||||
- Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten Standorten | x | ||||
- Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten Standorten mit schwierigen technischen Anforderungen | x | ||||
- Anlagen zur Behandlung kontaminierter Böden einschließlich Bodenluft | x | ||||
- einfache Grundwasserdekontaminierungsanlagen | x | ||||
- komplexe Grundwasserdekontaminierungsanlagen | x | ||||
Gruppe 6 - konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
- Lärmschutzwälle ausgenommen Lärmschutzwälle als Mittel der Geländegestaltung | x | ||||
- Einfache Lärmschutzanlagen | x | ||||
- Lärmschutzanlagen | x | ||||
- Lärmschutzanlagen in schwieriger städtebaulicher Situation | x | ||||
- Gerade Einfeldbrücken einfacher Bauart | x | ||||
- Einfeldbrücken | x | ||||
- Einfache Mehrfeld- und Bogenbrücken | x | ||||
- Schwierige Einfeld-, Mehrfeld- und Bogenbrücken | x | ||||
- Schwierige, längs vorgespannte Stahlverbundkonstruktionen | x | ||||
- Besonders schwierige Brücken | x | ||||
- Tunnel- und Trogbauwerke | x | ||||
- Schwierige Tunnel- und Trogbauwerke | x | ||||
- Besonders schwierige Tunnel- und Trogbauwerke | x | ||||
- Untergrundbahnhöfe | x | ||||
- schwierige Untergrundbahnhöfe | x | ||||
- besonders schwierige Untergrundbahnhöfe und Kreuzungsbahnhöfe | x | ||||
Gruppe 7 - sonstige Einzelbauwerke sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungs- und Oberleitungsmaste | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
- Einfache Schornsteine | x | ||||
- Schornsteine | x | ||||
- Schwierige Schornsteine | x | ||||
- Besonders schwierige Schornsteine | x | ||||
- Einfache Masten und Türme ohne Aufbauten | x | ||||
- Masten und Türme ohne Aufbauten | x | ||||
- Masten und Türme mit Aufbauten | x | ||||
- Masten und Türme mit Aufbauten und Betriebsgeschoss | x | ||||
- Masten und Türme mit Aufbauten, Betriebsgeschoss und Publikumseinrichtungen | x | ||||
- Einfache Kühltürme | x | ||||
- Kühltürme | x | ||||
- Schwierige Kühltürme | x | ||||
- Versorgungsbauwerke und Schutzrohre in sehr einfachen Fällen ohne Zwangspunkte | x | ||||
- Versorgungsbauwerke und Schutzrohre mit zugehörigen Schächten für Versorgungssysteme mit wenigen Zwangspunkten | x | ||||
- Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten für Versorgungssysteme unter beengten Verhältnissen | x | ||||
- Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten in schwierigen Fällen für mehrere Medien | x | ||||
- Flach gegründete, einzeln stehende Silos ohne Anbauten | x | ||||
- Einzeln stehende Silos mit einfachen Anbauten, auch in Gruppenbauweise | x | ||||
- Silos mit zusammengefügten Zellenblöcken und Anbauten | x | ||||
- Schwierige Windkraftanlagen | x | ||||
- Unverankerte Stützbauwerke bei geringen Geländesprüngen ohne Verkehrs- belastung als Mittel zur Geländegestaltung und zur konstruktiven Böschungs- sicherung | x | ||||
- Unverankerte Stützbauwerke bei hohen Geländesprüngen mit Verkehrsbelastungen mit einfachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissen | x | ||||
- Stützbauwerke mit Verankerung oder unverankerte Stützbauwerke bei schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen | x | ||||
- Stützbauwerke mit Verankerung und schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen | x | ||||
- Stützbauwerke mit Verankerung und ungewöhnlich schwierigen Randbedingungen | x | ||||
- Schlitz- und Bohrpfahlwände, Trägerbohlwände | x | ||||
- Einfache Traggerüste und andere einfache Gerüste | x | ||||
- Traggerüste und andere Gerüste | x | ||||
- Sehr schwierige Gerüste und sehr hohe oder weit gespannte Traggerüste, verschiebliche (Trag-)Gerüste | x | ||||
- eigenständige Tiefgaragen, einfache Schacht- und Kavernenbauwerke, einfache Stollenbauten | x | ||||
- schwierige eigenständige Tiefgaragen, schwierige Schacht- und Kavernenbauwerke, schwierige Stollenbauwerke | x | ||||
- Besonders schwierige Schacht- und Kavernenbauwerke | x |
Zitierungen von Anlage 12 HOAI
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 12 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HOAI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 43 HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke (vom 01.01.2021)
... Aufwand an Ausführungszeichnungen erforderlich wird. (4) Anlage 12 Nummer 12.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für Besondere ...
§ 44 HOAI Honorare für Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken (vom 01.01.2021)
... Für die in § 43 und der Anlage 12 Nummer 12.1 genannten Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken sind die in der nachstehenden Honorartafel ... bis 40 Punkte. (5) Für die Zuordnung zu den Honorarzonen ist die Objektliste der Anlage 12 Nummer 12.2 zu berücksichtigen. (6) Für Umbauten und Modernisierungen von ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
V. v. 02.12.2020 BGBl. I S. 2636
Artikel 1 1. HOAIÄndV
... „Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 43 und der Anlage 12 Nummer 12.1 aufgeführten Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken sind in der folgenden Honorartafel ... des § 41 festgesetzt:" durch die Wörter „Für die in § 43 und der Anlage 12 Nummer 12.1 genannten Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken sind die in der nachstehenden Honorartafel ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10775/a183064.htm