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Anlage 15 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 17.07.2013; FNA: 402-24-8-2-3 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Geltung ab 17.07.2013; FNA: 402-24-8-2-3 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, Objektliste
Anlage 15 wird in 3 Vorschriften zitiert
15.1 Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung
Anlage 15.2 Objektliste<br />
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
LPH 1 Grundlagenermittlung | |
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Be- nehmen mit dem Objektplaner b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Bera- ten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | - Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nut- zungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und ein- schränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter - Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile - Datenerfassung, Analysen und Optimierungspro- zesse im Bestand - Durchführen von Verbrauchsmessungen - Endoskopische Untersuchungen - Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für Planungswettbewerbe |
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) | |
a) Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nut- zungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlich- keitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichti- gung exemplarischer Details, Angaben zum Raum- bedarf c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzip- schaltbildes für jede Anlage d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergrei- fenden Prozesse, Randbedingungen und Schnitt- stellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmi- gungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Ter- minplanung g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | - Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches - Durchführen von Versuchen und Modellversuchen |
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) | |
a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile | - Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc. - Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausge- wählte Anlage - Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis |
c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Be- darfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergie- bedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platz- bedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaß- stab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungs- bedingungen d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen) e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu be- teiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberech- nung mit der Kostenschätzung h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | - Berechnung von Lebenszykluskosten - Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage - Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen - Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brand- schutzmatrix - Fortschreiben des technischen Teils des Raumbu- ches - Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieur- bauwerken nach Maschinenrichtlinie - Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leis- tungsbeschreibung mit Leistungsprogramm - Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung - Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Ge- bäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen |
LPH 4 Genehmigungsplanung | |
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunter- lagen, Beschreibungen und Berechnungen | |
LPH 5 Ausführungsplanung | |
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufen- weise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anla- genteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funkti- onslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen d) Fortschreibung des Terminplans | - Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Trag- werksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung - Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestell- ten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenan- schlussplanung) mit besonderem Aufwand (zum Bei- spiel bei Produktionseinrichtungen) - Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Bei- spiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen) - Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Auf- wand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklun- gen in hochinstallierten Bereichen - Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen |
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektpla- ners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausfüh- rungsplanung an die ausführenden Unternehmen f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werk- stattpläne der ausführenden Unternehmen auf Über- einstimmung mit der Ausführungsplanung | |
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe | |
a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstel- len von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Pla- nung fachlich Beteiligten d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer be- preisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenbe- rechnung f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen | - Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation - Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend |
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe | |
a) Einholen von Angeboten b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Wer- ten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise c) Führen von Bietergesprächen d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung e) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung | - Prüfen und Werten von Nebenangeboten - Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich be- gründeten Angeboten (Claimabwehr) |
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation | |
a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Über- einstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmi- gung oder Zustimmung, den Verträgen mit den aus- führenden Unternehmen, den Ausführungsunterla- gen, den Montage- und Werkstattplänen, den ein- schlägigen Vorschriften und den allgemein aner- kannten Regeln der Technik b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Be- teiligten c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm) d) Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch) e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise | - Durchführen von Leistungsmessungen und Funkti- onsprüfungen - Werksabnahmen - Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand - Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, zum Beispiel Aufmaß - Schlussrechnung (Ersatzvornahme) - Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhand- buch) oder computer-aided Facility Management- Konzepte - Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke |
f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unter- nehmen g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leis- tungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungs- nachweise h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsab- rechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kosten- anschlag i) Kostenfeststellung j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstel- lung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel p) Systematische Zusammenstellung der Dokumenta- tion, der zeichnerischen Darstellungen und rechne- rischen Ergebnisse des Objekts | |
LPH 9 Objektbetreuung | |
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungs- fristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegen- über den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistun- gen | - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist - Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungs- phase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchs- messungen aller Medien - Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Sen- kung des Medien- und Energieverbrauches |
Anlage 15.2 Objektliste<br />
Honorarzone | |||
I | II | III | |
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen | |||
- Anlagen mit kurzen einfachen Netzen | x | ||
- Abwasser-, Wasser-, Gas- oder sanitärtechnische Anlagen mit verzweigten Netzen, Trinkwasserzirkulationsanlagen, Hebeanlagen, Druckerhöhungsanlagen | x | ||
- Anlagen zur Reinigung, Entgiftung oder Neutralisation von Abwasser, Anlagen zur biologischen, chemischen oder physikalischen Behandlung von Wasser, Anlagen mit besonderen hygienischen Anforderungen oder neuen Techniken (zum Beispiel Kliniken, Alten- oder Pflegeeinrichtungen) - Gasdruckreglerstationen, mehrstufige Leichtflüssigkeitsabscheider | x | ||
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen | |||
- Einzelheizgeräte, Etagenheizung | x | ||
- Gebäudeheizungsanlagen, mono- oder bivalente Systeme (zum Beispiel Solaranlage zur Brauchwassererwärmung, Wärmepumpenanlagen) - Flächenheizungen - Hausstationen - verzweigte Netze | x | ||
- Multivalente Systeme - Systeme mit Kraft-Wärme-Kopplung, Dampfanlagen, Heißwasseranlagen, Deckenstrahl- heizungen (zum Beispiel Sport- oder Industriehallen) | x | ||
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen | |||
- Einzelabluftanlagen | x | ||
- Lüftungsanlagen mit einer thermodynamischen Luftbehandlungsfunktion (zum Beispiel Heizen), Druckbelüftung | x | ||
- Lüftungsanlagen mit mindestens zwei thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen (zum Beispiel Heizen oder Kühlen), Teilklimaanlagen, Klimaanlagen - Anlagen mit besonderen Anforderungen an die Luftqualität (zum Beispiel Operationsräume) - Kühlanlagen, Kälteerzeugungsanlagen ohne Prozesskälteanlagen - Hausstationen für Fernkälte, Rückkühlanlagen | x | ||
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen | |||
- Niederspannungsanlagen mit bis zu zwei Verteilungsebenen ab Übergabe EVU einschließlich Beleuchtung oder Sicherheitsbeleuchtung mit Einzelbatterien - Erdungsanlagen | x | ||
- Kompakt-Transformatorenstationen, Eigenstromerzeugungsanlagen (zum Beispiel zentrale Batterie- oder unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen, Photovoltaik-Anlagen) - Niederspannungsanlagen mit bis zu drei Verteilebenen ab Übergabe EVU einschließlich Beleuchtungsanlagen - zentrale Sicherheitsbeleuchtungsanlagen - Niederspannungsinstallationen einschließlich Bussystemen - Blitzschutz- oder Erdungsanlagen, soweit nicht in HZ I oder HZ III erwähnt - Außenbeleuchtungsanlagen | x | ||
- Hoch- oder Mittelspannungsanlagen, Transformatorenstationen, Eigenstromversorgungsanlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel Notstromaggregate, Blockheizkraftwerke, dynamische unterbrechungsfreie Stromversorgung) - Niederspannungsanlagen mit mindestens vier Verteilebenen oder mehr als 1.000 A Nennstrom - Beleuchtungsanlagen mit besonderen Planungsanforderungen (zum Beispiel Lichtsimulationen in aufwendigen Verfahren für Museen oder Sonderräume) | x | ||
- Blitzschutzanlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel für Kliniken, Hochhäuser, Rechenzentren) | x | ||
Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen | |||
- Einfache Fernmeldeinstallationen mit einzelnen Endgeräten | x | ||
- Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, soweit nicht in HZ I oder HZ III erwähnt | x | ||
- Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel Konferenz- oder Dolmetscheranlagen, Beschallungsanlagen von Sonderräumen, Objektüberwachungsanlagen, aktive Netzwerkkomponenten, Fernübertragungsnetze, Fernwirkanlagen, Parkleitsysteme) | x | ||
Anlagengruppe 6 Förderanlagen | |||
- Einzelne Standardaufzüge, Kleingüteraufzüge, Hebebühnen | x | ||
- Aufzugsanlagen, soweit nicht in Honorarzone I oder III erwähnt, Fahrtreppen oder Fahrsteige, Krananlagen, Ladebrücken, Stetigförderanlagen | x | ||
- Aufzugsanlagen mit besonderen Anforderungen, Fassadenaufzüge, Transportanlagen mit mehr als zwei Sende- oder Empfangsstellen | x | ||
Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen | |||
7.1. Nutzungsspezifische Anlagen | |||
- Küchentechnische Geräte, zum Beispiel für Teeküchen | x | ||
- Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Küchen mittlerer Größe, Aufwärmküchen, Einrichtungen zur Speise- oder Getränkeaufbereitung, -ausgabe oder -lagerung (keine Produktionsküche) einschließlich zugehöriger Kälteanlagen | x | ||
- Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Großküchen, Einrichtungen für Produktionsküchen einschließlich der Ausgabe oder Lagerung sowie der zugehörigen Kälteanlagen, Gewerbekälte für Großküchen, große Kühlräume oder Kühlzellen | x | ||
- Wäscherei- oder Reinigungsgeräte, zum Beispiel für Gemeinschaftswaschküchen | x | ||
- Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel Wäschereieinrichtungen für Waschsalons | x | ||
- Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel chemische oder physikalische Einrichtungen für Großbetriebe | x | ||
- Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Einzelpraxen der Allgemeinmedizin | x | ||
- Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Gruppenpraxen der Allgemeinmedizin oder Einzelpraxen der Fachmedizin, Sanatorien, Pflegeeinrichtungen, Krankenhausabteilungen, Laboreinrichtungen für Schulen | x | ||
- Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, Fertigungsbetriebe | x | ||
- Feuerlöschgeräte, zum Beispiel Handfeuerlöscher | x | ||
- Feuerlöschanlagen, zum Beispiel manuell betätigte Feuerlöschanlagen | x | ||
- Feuerlöschanlagen, zum Beispiel selbsttätig auslösende Anlagen | x | ||
- Entsorgungsanlagen, zum Beispiel Abwurfanlagen für Abfall oder Wäsche, | x | ||
- Entsorgungsanlagen, zum Beispiel zentrale Entsorgungsanlagen für Wäsche oder Abfall, zentrale Staubsauganlagen | x | ||
- Bühnentechnische Anlagen, zum Beispiel technische Anlagen für Klein- oder Mittelbühnen | x | ||
- Bühnentechnische Anlagen, zum Beispiel für Großbühnen | x | ||
- Medienversorgungsanlagen, zum Beispiel zur Erzeugung, Lagerung, Aufbereitung oder Verteilung medizinischer oder technischer Gase, Flüssigkeiten oder Vakuum | x | ||
- Badetechnische Anlagen, zum Beispiel Aufbereitungsanlagen, Wellenerzeugungsanlagen, höhenverstellbare Zwischenböden | x | ||
- Prozesswärmeanlagen, Prozesskälteanlagen, Prozessluftanlagen, zum Beispiel Vakuumanlagen, Prüfstände, Windkanäle, industrielle Ansauganlagen | x | ||
- Technische Anlagen für Tankstellen, Fahrzeugwaschanlagen | x | ||
- Lagertechnische Anlagen, zum Beispiel Regalbediengeräte (mit zugehörigen Regalanlagen), automatische Warentransportanlagen | x | ||
- Taumittelsprühanlagen oder Enteisungsanlagen | x | ||
- Stationäre Enteisungsanlagen für Großanlagen, zum Beispiel Flughäfen | x | ||
7.2. Verfahrenstechnische Anlagen | |||
- Einfache Technische Anlagen der Wasseraufbereitung (zum Beispiel Belüftung, Enteisenung, Entmanganung, chemische Entsäuerung, physikalische Entsäuerung) | x | ||
- Technische Anlagen der Wasseraufbereitung (zum Beispiel Membranfiltration, Flockungsfiltration, Ozonierung, Entarsenierung, Entaluminierung, Denitrifikation) | x | ||
- Einfache Technische Anlagen der Abwasserreinigung (zum Beispiel gemeinsame aerobe Stabilisierung) | x | ||
- Technische Anlagen der Abwasserreinigung (zum Beispiel für mehrstufige Abwasser- behandlungsanlagen) | x | ||
- Einfache Schlammbehandlungsanlagen (zum Beispiel Schlammabsetzanlagen mit mechanischen Einrichtungen) | x | ||
- Anlagen für mehrstufige oder kombinierte Verfahren der Schlammbehandlung | x | ||
- Einfache Technische Anlagen der Abwasserableitung | x | ||
- Technische Anlagen der Abwasserableitung | x | ||
- Einfache Technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung | x | ||
- Technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung | x | ||
- Einfache Regenwasserbehandlungsanlagen | x | ||
- Einfache Anlagen für Grundwasserdekontaminierungsanlagen | x | ||
- Komplexe Technische Anlagen für Grundwasserdekontaminierungsanlagen | x | ||
- Einfache Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Gasen (zum Beispiel Odorieranlage) | x | ||
- Einfache Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Feststoffen | x | ||
- Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Feststoffen | x | ||
- Einfache Technische Anlagen der Abfallentsorgung (zum Beispiel für Kompostwerke, Anlagen zur Konditionierung von Sonderabfällen, Hausmülldeponien oder Monodeponien für Sonderabfälle, Anlagen für Untertagedeponien, Anlagen zur Behandlung kontaminierter Böden) | x | ||
- Technische Anlagen der Abfallentsorgung (zum Beispiel für Verbrennungsanlagen, Pyrolyseanlagen, mehrfunktionale Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe) | x | ||
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation | |||
- Herstellerneutrale Gebäudeautomationssysteme oder Automationssysteme mit anlagengruppenübergreifender Systemintegration | x |
Zitierungen von Anlage 15 HOAI
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 15 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HOAI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 55 HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung
... der ausführenden Firmen nicht in Auftrag gegeben wird. (3) Anlage 15 Nummer 15.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für ...
§ 56 HOAI Honorare für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung (vom 01.01.2021)
... Für die in § 55 und der Anlage 15 Nummer 15.1 genannten Grundleistungen bei einzelnen Anlagen sind die in der nachstehenden Honorartafel ... Anforderungen. (3) Für die Zuordnung zu den Honorarzonen ist die Objektliste der Anlage 15 Nummer 15.2 zu berücksichtigen. (4) Werden Anlagen einer Gruppe verschiedenen Honorarzonen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
V. v. 02.12.2020 BGBl. I S. 2636
Artikel 1 1. HOAIÄndV
... Honorartafel festgesetzt:" durch die Wörter „Für die in § 55 und der Anlage 15 Nummer 15.1 genannten Grundleistungen bei einzelnen Anlagen sind die in der nachstehenden Honorartafel ...
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