Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
V. v. 02.12.2020 BGBl. I S. 2636
Artikel 1 1. HOAIÄndV ... Schwierigkeitsgrad als vereinbart." c) Absatz 3 wird aufgehoben. 6. § 7 gefasst folgt wie wird: „§ 7 Honorarvereinbarung (1) Das ... c) Absatz 3 wird aufgehoben. 6. § 7 wird wie folgt gefasst: „ § 7 Honorarvereinbarung (1) Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die ...
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