Artikel 3 - Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (AufbhGEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Mai 2013 InsoAntrAufschG

(gesamter Text siehe Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz)

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 AufbhGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufbhGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 AufbhGEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. (3) Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 30. Mai 2013 in Kraft und am 1. April 2014 außer Kraft. (4) ...


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