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Art. 3
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Artikel 3 - Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (AufbhGEG
k.a.Abk.
)
G. v. 15.07.2013
BGBl. I S. 2401
(
Nr. 38
); Geltung ab 19.07.2013, abweichend siehe
Artikel 5
6 Änderungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 7 Vorschriften zitiert
Artikel 2
←
→
Artikel 4
Artikel 3 Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz
Artikel 3 wird in
1 Vorschrift zitiert
und ändert mWv. 30. Mai 2013
InsoAntrAufschG
(gesamter Text siehe
Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz
)
Artikel 2
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Zitierungen von
Artikel 3 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 AufbhGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AufbhGEG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Artikel 5 AufbhGEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. (3) Artikel
3
tritt mit Wirkung vom 30. Mai 2013 in Kraft und am 1. April 2014 außer Kraft. (4) ...
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