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Artikel 6 - Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (KVBeitrSchG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Monats in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. Juli 2013.

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