Änderung § 13a MADG vom 09.07.2021

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§ 13a MADG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.07.2021 geltenden Fassung
§ 13a MADG n.F. (neue Fassung)
in der am 09.07.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2274

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§ 13a (neu)


(Text neue Fassung)

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