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Frühere Fassungen von § 11 MADG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 30.12.2023 | Artikel 2 Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413 |
aktuell vorher | 27.06.2020 | Artikel 18 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 |
aktuell vorher | 11.01.2007 | Artikel 3 Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom 05.01.2007 BGBl. I S. 2 |
aktuell | vor 11.01.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1079/al15646.htm