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Frühere Fassungen von § 16 MADG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 30.12.2023 | Artikel 2 Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413 |
aktuell vorher | 09.07.2021 | Artikel 2 Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts vom 05.07.2021 BGBl. I S. 2274 |
aktuell | vor 09.07.2021 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1079/al274092.htm