Tools:
Update via:
Berichtigung des Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes (PStRÄndGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Artikel 2 Nummer 27 des Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes vom 7. Mai 2013 (BGBl. I S. 1122) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In der Anlage 1 „Datenfelder in den Personenstandsregistern" ist in Spalte 1 des Sterberegisters die Angabe „4450" des Datenfeldes „Tag der Eheschließung" durch die Angabe „4440" zu ersetzen.
- 2.
- In der Anlage 4 ist im Formular für das Geburtenregister unterhalb des Leittextes „Kind" das Wort „Familienname" durch das Wort „Geburtsname" zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium des Innern
Im Auftrag Dr. Schmitz
Im Auftrag Dr. Schmitz
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10794/index.htm