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Berichtigung des Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes (PStRÄndGBer k.a.Abk.)

B. v. 12.07.2013 BGBl. I S. 2440 (Nr. 38); Geltung ab 19.07.2013

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 19. Juli 2013 PStRÄndG Artikel 2

Artikel 2 Nummer 27 des Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes vom 7. Mai 2013 (BGBl. I S. 1122) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In der Anlage 1 „Datenfelder in den Personenstandsregistern" ist in Spalte 1 des Sterberegisters die Angabe „4450" des Datenfeldes „Tag der Eheschließung" durch die Angabe „4440" zu ersetzen.

2.
In der Anlage 4 ist im Formular für das Geburtenregister unterhalb des Leittextes „Kind" das Wort „Familienname" durch das Wort „Geburtsname" zu ersetzen.


Schlussformel



Bundesministerium des Innern

Im Auftrag Dr. Schmitz