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Zitierungen von § 23 DerivateV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 DerivateV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DerivateV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 DerivateV Anwendung des einfachen Ansatzes (vom 06.09.2019)
... Für die Berechnung der Ausstellergrenzen nach § 23 Absatz 1 ist grundsätzlich der einfache Ansatz nach § 16 anzuwenden. Dazu sind für ... 16 anzuwenden. Dazu sind für die Derivate und derivativen Komponenten im Sinne des § 23 Absatz 1 die Anrechnungsbeträge für das Marktrisiko gemäß § 16 dem Aussteller des ... den Voraussetzungen des § 284 Absatz 2 des Kapitalanlagegesetzbuches bei der Berechnung nach § 23 Absatz 1 unberücksichtigt lassen: 1. Credit Default Swaps, sofern sie ausschließlich ...
§ 33 DerivateV Erwerb strukturierter Produkte
... bei der Berechnung der Auslastung der Ausstellergrenzen gemäß den §§ 23 und 24 in seine Komponenten zu zerlegen und als Kombination dieser Komponenten gemäß ...
§ 38 DerivateV Berichte über Derivate (vom 01.04.2023)
... für das Marktrisiko nach § 7 oder § 16, für das Emittentenrisiko nach § 23 sowie für das Kontrahentenrisiko nach § 27 einschließlich der Darstellung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung
V. v. 14.08.2019 BGBl. I S. 1355
Artikel 1 2. DerivateVÄndV
... den Voraussetzungen des § 284 Absatz 2 des Kapitalanlagegesetzbuches bei der Berechnung nach § 23 Absatz 1 unberücksichtigt lassen:". 2. § 40 wird wie folgt geändert: ...