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§ 4 - Kapitalanlageschlichtungsstellenverordnung (KASchlichtV)
V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2479 (Nr. 39); aufgehoben durch Artikel 14 G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
Geltung ab 22.07.2013; FNA: 7612-3-4 Investmentwesen
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Geltung ab 22.07.2013; FNA: 7612-3-4 Investmentwesen
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§ 4 Ablehnung einer Schlichtung
§ 4 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Der Schlichter lehnt die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens ab, wenn
- 1.
- der Antragsteller kein Verbraucher nach § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist,
- 2.
- der Gegenstand des Schlichtungsantrags nicht im Zusammenhang mit den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches steht,
- 3.
- der Gegenstand des Schlichtungsantrags bereits bei einem Gericht anhängig ist, in der Vergangenheit anhängig war oder vom Antragsteller während des Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird,
- 4.
- die Streitigkeit durch einen außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist,
- 5.
- ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet,
- 6.
- die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens vor einer Schlichtungs- oder Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, ist oder war oder
- 7.
- der Anspruch bei Einreichung des Antrags bereits verjährt ist und der Antragsgegner sich auf die Verjährung beruft.
(2) Der Schlichter teilt dem Antragsteller die Ablehnung schriftlich mit.
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Zitierungen von § 4 KASchlichtV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 KASchlichtV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KASchlichtV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 KASchlichtV Eröffnung des Schlichtungsverfahrens
... nicht vorgelegt hat oder dass Voraussetzungen für die Ablehnung der Schlichtung nach § 4 vorliegen, weist die Geschäftsstelle den Antragsteller gleichzeitig darauf hin und fordert ...
§ 8 KASchlichtV Kosten des Verfahrens
... eine Gebühr in Höhe von 200 Euro, es sei denn, die Schlichtung wird nach § 4 abgelehnt. Die Gebühr kann auf Antrag erlassen oder gemindert werden, wenn die ...
§ 11 KASchlichtV Übertragung auf private Stellen (vom 08.09.2015)
... Die Schlichtungsstellen und ihre Verfahrensordnungen müssen den §§ 1 bis 7 und 8 Absatz 1 entsprechen, wobei 1. abweichend von § 1 Absatz 1 Satz 1 die ...
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