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Änderung Anhang III BioStoffV vom 01.10.2021
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Anhang III BioStoffV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung | Anhang III BioStoffV n.F. (neue Fassung) in der am 01.10.2021 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3115 |
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(Textabschnitt unverändert) Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie | |
Es gelten die Anforderungen nach Anhang II. Für Tätigkeiten mit Biostoffen in bioverfahrenstechnischen Apparaturen, zum Beispiel Bioreaktoren und Separatoren, gilt darüber hinaus: A Schutzmaßnahmen | B Schutzstufen 2 | 3 | 4 1. | Die Apparatur muss den Prozess physisch von der Umwelt tren- nen. | verbindlich | verbindlich | verbindlich 2. | Die Apparatur oder eine ver- gleichbare Anlage muss inner- halb eines entsprechenden Schutzstufenbereichs liegen. | verbindlich | verbindlich | verbindlich 3. | Die Prozessabluft der Apparatur muss so behandelt werden, dass ein Freisetzen von Biostoffen | minimiert wird. | verhindert wird. | zuverlässig verhindert wird. 4. | Das Öffnen der Apparatur zum Beispiel zur Probenahme, zum Hinzufügen von Substanzen oder zur Übertragung von Biostoffen muss so durchgeführt werden, dass ein Freisetzen von Biostof- fen | minimiert wird. | verhindert wird. | zuverlässig verhindert wird. | |
(Text alte Fassung) 5. | Kulturflüssigkeiten dürfen zur Weiterverarbeitung nur aus der Apparatur entnommen werden, wenn die Entnahme in einem ge- schlossenen System erfolgt oder die Biostoffe durch wirksame physikalische oder chemische Verfahren inaktiviert worden sind. | empfohlen | verbindlich | verbindlich | (Text neue Fassung) 5. | Kulturflüssigkeiten dürfen zur Weiterverarbeitung nur aus der Apparatur entnommen werden, wenn die Entnahme in einem ge- schlossenen System erfolgt oder die Biostoffe durch wirksame physikalische oder chemische Verfahren inaktiviert worden sind. | verbindlich | verbindlich | verbindlich |
6. | Dichtungen an der Apparatur müssen so beschaffen sein, dass ein unbeabsichtigtes Freisetzen von Biostoffen | minimiert wird. | verhindert wird. | zuverlässig verhindert wird. 7. | Der gesamte Inhalt der Apparatur muss aufgefangen werden kön- nen. | verbindlich | verbindlich | verbindlich Anmerkung: Gemäß § 10 Absatz 1 sind die als empfohlen bezeichneten Schutzmaßnahmen dann zu ergreifen, wenn dadurch die Gefährdung der Beschäftigten verringert werden kann. |
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