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§ 1 - Verordnung über die Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt (GO-MEDASV)
V. v. 18.07.2013
BGBl. I S. 2578
(
Nr. 41
)
Geltung ab 01.08.2013; FNA: 9513-38-2
Schiffsbesatzung
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§ 2
§ 1 Geschäftsordnung
§ 1 wird in
1 Vorschrift zitiert
Der Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt erhält die aus der Anlage ersichtliche Geschäftsordnung.
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§ 1 GO-MEDASV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 GO-MEDASV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
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.
interne Verweise
Anlage GO-MEDASV (zu § 1) Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt
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