§ 1 - Verordnung über die Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt (GO-MEDASV)

V. v. 18.07.2013 BGBl. I S. 2578 (Nr. 41)
Geltung ab 01.08.2013; FNA: 9513-38-2 Schiffsbesatzung

§ 1 Geschäftsordnung


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Der Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt erhält die aus der Anlage ersichtliche Geschäftsordnung.

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Zitierungen von § 1 GO-MEDASV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 GO-MEDASV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GO-MEDASV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage GO-MEDASV (zu § 1) Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt


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