Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Pflegestatistik-Verordnung (PflegeStatVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 109 Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 1 Nummer 39 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:



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