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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Pflegestatistik-Verordnung (PflegeStatVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Juli 2013 PflegeStatV § 2, § 4, § 5

Die Pflegestatistik-Verordnung vom 24. November 1999 (BGBl. I S. 2282) wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 werden nach dem Wort „Geschlecht" ein Komma und das Wort „Geburtsjahr" sowie nach dem Wort „Berufsabschluss" die Wörter „und zusätzlich bei Auszubildenden und Umschülern Art der Ausbildung und Ausbildungsjahr" eingefügt.

bb)
In Nummer 4 werden nach dem Wort „Pflegebedürftige" die Wörter „und Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" sowie vor dem Komma am Ende die Wörter „und bei ambulant betreuten Pflegebedürftigen und Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz die Postleitzahl des Wohnortes" eingefügt.

b)
Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
Empfänger von Pflegegeldleistungen nach §§ 37, 38 oder 123 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach Geschlecht, Geburtsjahr, Postleitzahl des Wohnortes und Grad der Pflegebedürftigkeit."

2.
§ 4 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe „1. April" wird durch die Angabe „15. Februar" ersetzt.

b)
Folgender Satz wird angefügt:

„Abweichend davon gilt für die Träger der Pflegeversicherung und die privaten Versicherungsunternehmen der 1. April des Folgejahres."

3.
In § 5 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „die Spitzenverbände der Pflegekassen" durch das Wort „Dritte" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Pflegestatistik-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 PflegeStatVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflegeStatVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Artikel 15 PSG III Änderung der Pflegestatistik-Verordnung
... Pflegestatistik-Verordnung vom 24. November 1999 (BGBl. I S. 2282), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Juli 2013 (BGBl. I S. 2581) geändert worden ist, wird wie folgt ...