Tools:
Update via:
Zitierungen von § 18 GNotKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 GNotKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GNotKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
Artikel 13 IntErbRVGEG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
... „erstinstanzlichen" eingefügt. 3. § 18 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10825/v183599.htm