Tools:
Update via:
Zitierungen von § 22 GNotKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 GNotKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GNotKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 GNotKG Abhängigmachung bei Gerichtsgebühren (vom 04.07.2015)
... erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren, in denen der Antragsteller die Kosten schuldet (§ 22 Absatz 1), kann die beantragte Handlung oder eine sonstige gerichtliche Handlung von der Zahlung ...
§ 25 GNotKG Kostenschuldner im Rechtsmittelverfahren, Gehörsrüge
... Die nach § 22 Absatz 1 begründete Haftung für die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens erlischt, wenn ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10825/v183603.htm